Rocker in Düsseldorf Polizei will Kutten-Verbot streng kontrollieren

Düsseldorf · Als erste Justizbehörde in NRW hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Rockern der Hells Angels und Bandidos das Tragen ihrer Clubabzeichen untersagt. Laut CDU ist das gleichzusetzen mit einem generellen Rocker-Verbot.

Mitglieder der Rockergruppen Hells Angels und Bandidos dürfen in Düsseldorf, im Rhein Kreis Neuss und im Kreis Mettmann in der Öffentlichkeit vorerst keine Symbole ihrer Vereine mehr tragen, zeigen oder in einer anderen Form zur Schau stellen. Das hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestern entschieden. "Das Verbot gilt ab sofort", erklärt Behördensprecher Christoph Kumpa. "Das heißt, dass kein Rocker mehr mit einem der einschlägigen Logos draußen herumlaufen darf." Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist nach Berlin erst die zweite Justizbehörde in Deutschland, die ein solches Verbot durchsetzt. Bislang war es in NRW so, dass Rockern das Tragen von Emblemen nur untersagt werden konnte, wenn gleichzeitig auch ihr jeweiliger Ableger in der Stadt verboten wurde - wie etwa in Düsseldorf, wo seit 2001 das Hells-Angels-Charter "Düsseldorf" als kriminelle Vereinigung verboten ist. Seitdem darf kein Rocker mehr das Logo "Hells Angels Düsseldorf" tragen. Jedoch konnten die Rocker dieses Verbot bislang umgehen, indem sie einfach den Vereinsnamen änderten - etwa in "Hells Angels Midland". Das ist jetzt nicht mehr möglich.

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Foto: dpa, Fredrik von Erichsen

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft legt ihrer Entscheidung ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde, wonach es für das Verbot eines Rockerclubs ausreiche, wenn durch das Logo ein Zusammenhang mit einem bereits verbotenen Charter (Ortsverband) hergestellt werden könne - und das sei bereits mit dem Namen Hells Angels gegeben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat dieses Urteil ausgewertet und die Rechtslage eingehend geprüft. Das Ergebnis: "Wir teilen die Auffassung, dass die öffentliche Verwendung des Schriftzugs Hells Angels auch dann bereits als verboten anzusehen ist, wenn diese mit einem Zusatz verwendet werden, der auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband hinweist", erklärt Kumpa.

Seit Jahren hatte die Polizei nach einem rechtlichen Hebel gesucht, um die Rockerkriminalität wirksam einzudämmen. Das Innenministerium macht Rocker für Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Zuhälterei, Erpressung und Körperverletzungen verantwortlich.

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Nach Einschätzung von Peter Biesenbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, sei das Logo-Verbot sogar gleichzusetzen mit einem generellen Verbot der Rockervereine. "Wenn man den Rockern ihre Kutten und Abzeichen nimmt, sind die Clubs praktisch aufgelöst", sagt Biesenbach. Darum begrüße er die Entscheidung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Denn der Staat dürfe sich nicht von kriminellen Rockerbanden auf der Nase herumtanzen lassen. Ähnlich äußert sich auch Erich Rettinghaus, NRW-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): "Diese Maßnahme ist ein schwerer Schlag gegen die Rockerkriminalität und ein wichtiges Signal", betont er. Sein Amtskollege von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, erklärt die Bedeutung der Kutte für die Rocker: "Sie dient der Machtdemonstration und ist ein Mittel der Einschüchterung." Plickert fordert, dass das Verbot nun konsequent umgesetzt werde.

Genau das will die Düsseldorfer Polizei tun - unter Wahrung der eigenen Sicherheit. "Wir begrüßen die Maßnahme, aber uns ist bewusst, dass es zu heiklen Situationen kommen kann, wenn wir das Kuttenverbot auf der Straße durchsetzen", sagt ein Sprecher. "Eine zweiköpfige Streife wird nicht zu einer großen Gruppe Rocker hingehen und sie bitten, ihre Symbole abzumachen." Das sei zu gefährlich. Nach Informationen unserer Zeitung sollen bereits auf der heute beginnenden Düsseldorfer Rheinkirmes größere Kontrollen stattfinden, da sich die Rocker dort in den vergangenen Jahren oft demonstrativ in Mannschaftsstärke zeigten. Zudem soll es gestern ein informelles Gespräch zwischen der Polizei und einem Beauftragten der Hells Angels gegeben haben, in dem die Polizei erläutert haben soll, wie sie vorhat, das Emblem-Verbot durchzusetzen.

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Damit das Verbot landesweit angewendet werden könne, fehle es laut Justizministerium noch an einer obergerichtlichen Entscheidung eines NRW-Gerichts. "Sollte die kommen, können diese Verbote dann auch für ganz NRW ausgesprochen werden", erklärt ein Sprecher des Justizministeriums.

Die Rocker wollen gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgehen. "Ich prüfe rechtliche Schritte dagegen", erklärt Hells Angels-Anwalt Wolf Bonn.

(RP)
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