Prozess in Düsseldorf HIV-Patient soll Frauen über Krankheit getäuscht haben

Düsseldorf · Durch ungeschützten Sex soll ein HIV-Patient (29) zwei Frauen in die Gefahr einer Ansteckung mit dem Aids-Erreger gebracht haben. Doch gegen diese Anklage, basierend auf einer Anzeige seiner Ex-Freundin (31), wehrte sich der Mann am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

 Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Düsseldorf statt.

Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Düsseldorf statt.

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Der früheren Partnerin habe er die HIV-Infizierung und eine Hepatitis-C-Erkrankung nicht verheimlicht, auch deren Nachfolgerin (mit der er inzwischen ein Kind hat) sei über seinen Gesundheitszustand informiert gewesen, sagte der Angeklagte. Die Richterin hat sich noch kein Urteil gebildet. Sie will erst noch einen Arzt als Zeugen befragen.

Drei Fälle der versuchten gefährlichen Körperverletzung werden dem infizierten Angeklagten vorgeworfen, weil er mit der Ex-Freundin zweimal ungeschützten Sex hatte, dann mit der neuen Partnerin, die ihm inzwischen einen Sohn geboren hat. "Sie und der Junge sind gesund", stellte er aber klar. Auch Tests bei der Ex-Freundin sollen zu keinem Befund geführt haben. Auch kritisierte der 29-Jährige, dass die Ex-Freundin erst Monate nach der Trennung zur Polizei gegangen war. Ob das aus Rache geschah, beantwortete die Frau so: "Mag sein, dass es so aussieht" - aber sie sei geschockt gewesen, als sie von seinen Erkrankungen erfahren habe. Und sie habe befürchtet, "dass er das mit anderen Frauen auch macht".

Angeblich soll die verlassene Frau über soziale Netzwerke aus Eifersucht aber auch gedroht haben, sie werde dem neuen Paar "das Leben zur Hölle" machen. Der Angeklagte betonte: "Ich hatte ihr zu Beginn der Beziehung von der Infizierung erzählt und sie ist sogar bei einem Beratungsgespräch in der Uniklinik dabei gewesen." Eine Aids-Erkrankung sei bei ihm gar nicht ausgebrochen, sein Virenstatus überdies so niedrig gewesen, dass er "nicht messbar" war, so seine Anwältin. Sie will nun auch die Droh-Nachrichten der Ex-Freundin vorlegen.

Außerdem soll der damals behandelnde Arzt der Unikliniken vor Gericht erläutern, ob die Ex-Freundin bei einem der medizinischen Gespräche dabei war oder nicht. Damit geht der Prozess am 22.Juni dann weiter.

(wuk)
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