Düsseldorf Hundehalter wehren sich gegen Geldbußen

Düsseldorf · Gleich zwei Prozesse gegen Hundehalter standen gestern beim Amtsgericht auf der Tagesordnung. So soll ein 45-jähriger Handwerker seinen Hund im Juli 2017 bei großer Sommerhitze unversorgt in seinem Auto zurückgelassen haben. Dafür jetzt aber 478 Euro Buße zu zahlen, lehnt er ab. Und eine 42-jährige Besitzerin eines jungen Rottweiler-Rüden soll den Welpen abends auf der Rheinkirmes nicht ausreichend genug beaufsichtigt haben, so dass das Tier sich losreißen, zu einem Grillstand rennen und dort angeblich um sich beißen konnte. Auch diese Hundehalterin protestierte nun gegen eine Buße von 100 Euro.

Wegen Quälerei seines eigenen Mischlingshundes verdächtigt und dafür auch noch zur Kasse gebeten zu werden, wies der Handwerker trotzig von sich. An einem superheißen Sommertag habe er das Tier bei rund 30 Grad zwar in Bahnhofsnähe in seinem Auto gelassen - aber "nicht stundenlang", wie er beteuerte, "höchstens 50 Minuten". Er habe nur einen Eimer Farbe in der Nähe abholen müssen, dann hätten ihm die Lieferanten aber "noch unbedingt etwas zeigen wollen" - und nur deshalb habe er die geplante Parkzeit von zwanzig Minuten nicht eingehalten. Doch habe der Hund genug Wasser gehabt "und ich hatte offene Fenster". Nach Augenzeugenberichten, die damals den Ordnungsdienst alarmierten, soll der Hund im Wageninnern aber fast kollabiert sein, jedenfalls habe er kein Wasser gehabt und habe sogar versucht, unter einen der Autositze zu kriechen. Der Hundebesitzer ist sich aber keiner Schuld bewusst, könne das Bußgeld auch nicht zahlen, weil er arbeitslos sei. Obwohl die Richterin darauf hinwies, dass sogar eine doppelt so hohe Geldbuße möglich sein könnte, lenkte der Mann nicht ein. Mit Vorladung der Augenzeugen soll der Prozess demnächst ganz von vorne beginnen.

Einsichtiger zeigte sich wenig später dagegen die Halterin des jungen Rottweilers, der im Juli 2017 an den Rheinwiesen ausgebüxt und zum Kirmes-Grill gerannt war. Sie bestritt zwar, dass ihr Hund die Grill-Gäste damals aggressiv attackiert oder gar gebissen habe. Doch gab sie zu, dass ihr der sieben Monate alte Rüde damals in einem Moment der Unachtsamkeit entwischen konnte. Die Geldbuße von hundert Euro hat die Richterin auch im Hinblick auf die Jugend des Hundes dann aber auf die Hälfte reduziert, so dass Frauchen jetzt nur noch 50 Euro zahlen muss.

(wuk)
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