E Hundestrafen mit Augenmaß

Düsseldorf · thorsten.breitkopf @rheinische-post.de

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Grundsätzlich ist es in Ordnung, dass es in einem dicht bevölkerten Raum einen Leinenzwang gibt. So können Konflikte zwischen Hundebesitzern und Menschen, die Angst vor den Hunden haben, vermieden werden. Das Verbot auf dem Spielplatz versteht sich angesichts von Hygiene und Sicherheit der Kinder von selbst. Aber beim Leinenzwang sollten städtische Kontrolleure Verhältnismäßigkeit walten lassen. Beobachtet der Mitarbeiter etwa einen Hund, der erkennbar außerhalb des Einflussbereichs seines Herrchens ist, ist eine Buße richtig. Auch bei einem Hund ohne Leine, der offensichtlich aggressiv auf Fremde zugeht oder mit dem üblichen "der tut nichts, der will nur spielen" Unbeteiligte bedroht, ist die Strafe gerechtfertigt. Aber der Rentnerin, deren Dackel treu ohne Leine bei Fuß hinter ihr her trottet ist eine Strafe von bis zu 150 Euro genauso wenig aufzubrummen wie anderen Hundebesitzern, deren Hunde brav und leinenlos durch den Park gehen. Und generell sollte die Höhe der Strafen verglichen mit weitaus niedrigeren Verkehrsbußen überdacht werden.

(RP)
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