Düsseldorf IDR-Chef gegen IDR: Gericht will Vergleich vorschlagen

Düsseldorf · Zum ersten Termin schickten beide Seiten ihre Anwälte.

Noch immer ist offen, ob und wann es im Skandal um die Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf Reisholz (IDR) zu einer Anklage gegen den langjährigen Vorstand Heinrich Pröpper kommt. Gestern trafen sich IDR und der Ex-IDR-Chef dennoch vor dem Landgericht — wenn auch nur in Person der jeweiligen Rechtsvertreter. Anlass war ein Zivilverfahren, in dem Pröpper gegen seine frühere Arbeitgeberin klagt.

Ein Ergebnis gab es nicht. Richterin Katrin Jungclaus will nun schriftlich einen Vorschlag für einen Vergleich machen. Beide Seiten können dann entscheiden, ob sie annehmen.

Zwei Punkte stehen bei dem Verfahren mit einem Streitwert von rund 60 000 Euro im Zentrum: Zum einen fordert Pröpper von der IDR Beihilfe-Zahlungen von mehr als 32 000 Euro und pocht darauf, dass die IDR auch nach seinem Ausscheiden weiterzahlt.

Zudem verlangt er Schadenersatz, weil er eine Vertraulichkeitsvereinbarung in dem Aufhebungsvertrag, den er am 29. Februar 2012 unterschrieben hatte, verletzt sieht: Mit ihm sei über die Aufhebung verhandelt, parallel seien strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn forciert worden. Laut Jungclaus ist die Staatsanwaltschaft am 10. Februar von der IDR informiert worden, am 1. März sei der Behörde der Bericht der vom IDR-Aufsichtsrat beauftragten externen Ermittler übergeben worden.

"Wenn mein Mandant das gewusst hätte, hätte er die Aufhebung nicht unterschrieben", sagte Pröppers Anwalt Oliver Duys. Beide Seiten hätten intensiv um die Formulierungen in dem Aufhebungsvertrag gerungen, Pröpper habe unter der Voraussetzung der dort vereinbarten Vertraulichkeit unterschrieben. Die Richterin konnte jedoch keine Kausalität und keine "sittenwidrige Vorgehensweise" erkennen: "Beiden Seiten war klar, dass die Staatsanwaltschaft ermittelte." Es sei absehbar gewesen, dass auch die Öffentlichkeit davon erfahre.

Auch bei der Beihilfe-Forderung äußerte Jungclaus Zweifel. Es geht dabei um die Frage, ob Pröpper als Vorstand der Stadttochter einem Beamten gleichgestellt war. Das sei bei dessen Vorgängern so gewesen, sagte Duys. IDR-Anwalt Jörg Mimberg betonte, dass Pröppers Vorgänger zuvor meist Beamte der Stadt gewesen seien. Pröpper habe hingegen ein Gehalt erhalten, "das der privaten Wirtschaft deutlich näher war als dem Beamtenverhältnis".

(RP)
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