Düsseldorf IDR und Ex-Chef Pröpper streiten vor Gericht um fünf Millionen Euro

Düsseldorf · Der frühere Chef der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR), Heinrich Pröpper, war schon mehrfach vor Gericht - die meisten strafrechtlichen Vorwürfe, etwa der Vorteilsgewährung sind inzwischen entkräftet. Auch zivilrechtlich hat Pröpper bereits Teilerfolge gegen seine frühere Arbeitgeberin errungen. Es ging um Versorgungsansprüche. Gestern standen die Anwälte beider Seiten erneut vor den Richtern. Diesmal steht eine Schadenersatzforderung der IDR gegenüber ihrem Ex-Vorstand im Zentrum. Die Klage war bereits 2014 eingereicht worden. Pröpper wird darin vorgeworfen, bei der Tiefgarage unter dem Grabbeplatz und dem Schloss Eller - beides verlustreiche IDR-Objekte - der Firma Schaden im Wert von fünf Millionen Euro zugefügt zu haben. Er soll dafür laut Klage in Managerhaftung genommen werden. Von Pröpper als Zeuge benannt ist auch der frühere Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU), zum fraglichen Zeitpunkt Vorsitzender des IDR-Aufsichtsrats.

Ob Elbers aber überhaupt vor Gericht geladen wird, ist fraglich. Denn bei der gestrigen Verhandlung standen die Zeichen auf Annäherung. Beide Seiten wollen sich einigen, hieß es. Den Weg zum Kompromiss hat die 9. Kammer für Handelssachen geebnet. In einer vorläufigen Bewertung ließ die Vorsitzende Richterin erkennen, dass Pröpper für Verluste durch den IDR-Pachtvertrag der Tiefgarage am Grabbeplatz wohl nicht haftbar zu machen ist. Dort habe Pröpper als Prognose nicht von dauerhaften Verlusten ausgehen müssen. Dessen Anwälte betonten, unternehmerische Arbeit führe nicht zwangsläufig zur Manager-Haftung, sobald Gewinne ausblieben. Auf ganz lange Sicht (die Pröpper-Anwälte nannten 50 Jahre) könne die Tiefgarage durchaus die Gewinnzone erreichen. Das war den Richtern aber zu weit vorgedacht, sie halten für derlei Prognosen eher einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren für vertretbar. Dennoch machten sie Pröpper Hoffnung, dass er den aktuell mit 558 000 Euro bezifferten IDR-Schaden wohl nicht tragen muss.

Anders sieht die Kammer die Bewertung bei Schloss Eller. Die Klägerin wirft ihrem Ex-Chef vor, den Wirtschaftshof des Schlosses als werthaltig dargestellt, vier Millionen Euro für die Sanierung schließlich aber nur ins Haupthaus gesteckt zu haben. Pröpper beteuerte, Elbers als IDR-Aufsichtsrats-Chef stets "eng" über Sanierungen und Kostenprognosen informiert zu haben. Doch habe sich erst spät herausgestellt, dass das Schlossgebäude werthaltig, der Wirtschaftshof aber verschimmelt und abrissreif gewesen sei. Nach Darstellung der IDR ist die erhoffte "Querfinanzierung" durch Sanierung und Vermietung von Appartements im Wirtschaftshof durch Pröppers Agieren gescheitert. Die Kammer ließ erkennen, dass Pröpper nicht nur Elbers hätte informieren müssen, sondern den gesamten Aufsichtsrat.

Beide Seiten versprachen aber, nun gemeinsam nach einer gütlichen Einigung zu suchen.

(RP)
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