Düsseldorf IHK gibt Firmen Tipps zu Russland-Embargo

Düsseldorf · Wer die Sanktionen verletzt, muss hohe Strafen zahlen. Düsseldorf ist vom Embargo stark betroffen.

Seit dem 1. August greifen die strengeren Sanktionen gegen Russland als Reaktion auf die Ukraine-Krise und die russische Besetzung der Krim. Davon sind Düsseldorfer und NRW-Unternehmen besonders betroffen, denn von der NRW-Landeshauptstadt wurde stets ein reger Handel mit der Russischen Föderation und früher der Sowjetunion betrieben. Nicht ohne Grund ist Moskau Düsseldorfs Partnerstadt. Experten der IHK geben Unternehmern Tipps, was zu beachten ist.

Welche Waren und Firmen sind vom Embargo betroffen? Das Embargo kennt drei Stufen oder Gruppen von Waren. "Eine Gruppe betrifft alle Güter, die direkt als Waffenlieferungen bezeichnet werden können. Für diese Produkte gilt ein absolutes Lieferverbot", erklärt Holger von der Burg, Außenwirtschafts- und Zollreferent der IHK. Die zweite Gruppe sind so genannte Dual-Use-Güter, also Waren, die sowohl für eine zivile wie auch eine militärische Nutzung geeignet wären. "Diese Waren bedürfen vor einer Ausfuhr der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn bei Frankfurt", sagt Andrea Gebauer, Leiterin des Russland Kompetenzzentrums Düsseldorf der IHK. Eine dritte Gruppe umfasst eine Liste bestimmter Güter, die unter das Embargo fallen, darunter neben Tiefbohrwerkzeugen und Ersatzteilen vor allem diverse Formen von Stahlrohren. Das trifft Düsseldorfs Wirtschaft besonders, weil aufgrund der Mannesmann-Geschichte viele Firmen und Händler der Rohr-Branche hier ansässig sind, darunter Vallourec.

Wer muss kontrollieren, ob Waren unter den Boykott fallen? Die Pflicht zur Kontrolle, ob Güter einer Firma unter das Embargo fallen, liegt bei der Firma selbst. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Unternehmen sind verpflichtet, eine Art Regelwerk oder Kontrollapparat zu etablieren. Wer das nicht hat und dagegen verstößt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz. Von der Burg: "Firmen sollten sich sensibilisieren. Niemand kann sich sicher sein, nicht betroffen zu sein."

Gibt es Entschädigungen für Verluste durch gestoppte Geschäfte? In der Regel nicht, sagt Gebauer. Das gehöre zum unternehmerischen Risiko. Allerdings gebe es bestimmte Liquiditätshilfen vom Bund, um wirtschaftliche Probleme zu mildern. Die Gefahr des Jobverlusts mindert das kaum.

Wo kann man sich informieren? Das Russland Kompetenzzentrum der IHK bietet Rat und Unterstützung für Firmen aus Düsseldorf und dem Kreis Mettmann.

Infos gibt es auch auf der Internetseite www.duesseldorf.ihk.de und unter www.finanz-sanktionsliste.de.

(RP)
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