Düsseldorf Installateur unterschlägt 185 Boiler

Düsseldorf · Als Handwerker für Kleinreparaturen galt ein 43-jähriger Elektroinstallateur bei einer Firma für Messtechnik lange als Musterbeispiel für gute Arbeit. Jahrelang ließ das Unternehmen sogar zu, dass er Baumaterial auf Firmenkosten einkauft.

 Der 43-Jährige hat versprochen, den Schaden auszugleichen.

Der 43-Jährige hat versprochen, den Schaden auszugleichen.

Foto: Wuk

Bis eines Tages auffiel, dass 158 Warmwasserbereiter von dem Mitarbeiter zwar abgerechnet worden, dann aber spurlos verschwunden waren. Gestern beim Amtsgericht bekam er die Quittung dafür: Sechs Monate Bewährungsstrafe.

Laut Anklage hatte der 43-Jährige ein ganzes Jahr lang völlig frei schalten und walten können. Erst Mitte 2013 kam die Firma dahinter, dass der Angeklagte neben seinen üblichen Arbeiten auch Warmwasserbereiter im Gesamtwert von 65 000 Euro irgendwo eingebaut haben musste. Bezahlt hatte die Firma die Anschaffung dieser Geräte zwar.

Doch zu finden waren die 158 Boiler nirgendwo, Nachforschungen blieben lange vergebens. Erst bei Gericht erfuhr die Ex-Chefin des Angeklagten gestern: Der Handwerker hat diese Geräte laut Geständnis tatsächlich bestellt, alles über die Firma abgerechnet - und sie dann "auf Trödelmärkten oder so" für einen Bruchteil des Neuwertes (400 Euro) verkauft.

"Als es einmal geklappt hatte und es niemandem auffiel, wurde das zum Selbstläufer", erklärte der Verteidiger des 43-Jährigen. Jetzt aber "schämt sich mein Mandant abgrundtief dafür. Durch seine Entdeckung ist er mit einem Knall wach geworden und hat erst gemerkt, was er da angerichtet hat". Auch ohne besondere Anschaffungen sei der 43-Jährige Mitte 2012 in Geldnot geraten. Da habe er den Boiler-Trick als Möglichkeit zur zusätzlichen Einnahme angesehen. Seinen Job hat er quittieren müssen, arbeitet jetzt für eine Leihfirma und wolle sich, so der Anwalt weiter, bemühen, "den Schaden möglichst wieder auszugleichen".

Mit Hinweis darauf, dass die Unterschlagungen dem bisher unbestraften Handwerker "leicht gemacht wurden", folgte das Gericht dem milden Antrag des Staatsanwalts und verhängte die Bewährungsstrafe.

(wuk)
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