Düsseldorf Jugendliche überfallen behinderten Rentner

Düsseldorf · Mit Jugendstrafen und harten Auflagen hat das Amtsgericht am Mittwoch zwei 17-Jährige nach einem Überfall auf einen schwerbehinderten Rentner belegt. Die Angeklagten gaben zu, den 70-Jährigen, der auf eine Gehhilfe angewiesen ist, vor acht Wochen abends in der Nähe seiner Wohnung mit einem Messer bedroht und seine Börse mit 58 Euro geraubt zu haben.

Weil er wegen einer Schüttellähmung die Anweisungen nicht schnell genug ausführen konnte, hatten die Täter ihn noch angeschnauzt. Für die Tat, die das Gericht als "schäbig" bezeichnete, erhielten sie Haftstrafen von 22 Monaten auf Bewährung und je 100 Stunden Arbeitsauflage.

"Ich war starr vor Schreck, habe mich immer nur gefragt, ob der Messerstich wehtun wird." So beschrieb der Rentner am Rand der Verhandlung, wie er den Überfall im Düsseldorfer Süden erlebt hatte. Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Angeklagten tagte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Rentner sagte hinterher, er habe die Bitten der Angeklagten um Entschuldigung im Prozess jetzt angenommen: "Die haben sicher nicht bedacht, welchen Stein sie sich mit der Tat für die Zukunft in den Weg gelegt haben."

Die Angeklagten sagten, sie hätten kurz vor dem Raub eine Ecstasy-Tablette geschluckt, später noch Haschisch konsumieren wollen. Dazu war es nicht mehr gekommen, weil der Rentner zwei Passanten auf seine Lage aufmerksam machen konnte. Die beiden Helfer hielten die Räuber samt Beute direkt fest bis zur Ankunft der Polizei. Zwei Wochen saßen die 17-Jährigen dann in U-Haft.

Das hat das Gericht bei der Bemessung der Jugendstrafen berücksichtigt. Als Auflage müssen beide aber je 100 Stunden Sozialarbeit leisten, eine sechswöchige Einzelfallbetreuung des Jugendamts durchstehen, monatlich zum Drogentest und zwei Jahre lang einem Bewährungshelfer folgen.

(wuk)
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