Düsseldorf Jurist: Dügida-Demo an Rosenmontag möglich

Düsseldorf · Autofahrer und Rheinbahn-Kunden müssen sich am Montagnachmittag wieder auf erhebliche Verkehrsstörungen in der City einstellen. Die nach Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtsextrem unterwanderte Dügida hat für den Abend wieder einen ihrer so genannten Abendspaziergänge angemeldet.

Fahrrad-Blockaden gegen "Dügida"-Demo
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Fahrrad-Blockaden gegen "Dügida"-Demo

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Foto: Schaller,Bernd

Um 19 Uhr beginnt der mit einer Kundgebung auf der Friedrich-Ebert-Straße, dann marschieren die Teilnehmer über Karlstraße und Stresemann- zum Graf-Adolf-Platz, gehen dann wieder zurück. Die Veranstaltung soll um 22 Uhr mit einer Abschlusskundgebung enden. Parallel laufen mehrere Gegendemonstrationen der Organisation "Düsseldorf stellt sich quer".

Ab 15 Uhr gelten an der Strecke sowie an allen zur Demostrecke führenden Stichstraßen Parkverbote, die von der Polizei auch durch Abschleppdienste durchgesetzt werden können. Die Straßen werden ab 17 Uhr, Karl- und Graf-Adolf-Straße so spät wie möglich für den Verkehr gesperrt. Auch die Rheinbahn ist betroffen, weil der Demonstrationsweg nahezu sämtliche Straßenbahnlinien kreuzt. Busse und Straßenbahnen werden umgeleitet, die Linie 719 fällt aus.

Die Rheinbahn rät, wenn möglich auf S- und U-Bahnen umzusteigen. Nach Schätzungen des Unternehmens sind 125 000 Fahrgäste betroffen. Ab 15 Uhr gibt es am Bürgertelefon der Polizei unter 0211 870 5555 aktuelle Infos zur Verkehrslage. Die Rheinbahn informiert auch auf ihrer Internetseite.

Die Organisatorin der Dügida, Melanie Dittmer, hat angekündigt, ihre Anmeldung auch für Rosenmontag aufrechtzuerhalten — trotz der Einschränkungen für den Verkehr und der komplizierten Bedingungen für die Polizei am wichtigsten Tag des Düsseldorfer Straßenkarnevals. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen die Anmeldung dieser Demonstration, sagt Uwe Sievers, pensionierter Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht. "Die Einschränkungen am Rosenmontag sind kein Grund, eine Versammlung zu untersagen."

Das Bundesverfassungsgericht habe die große Bedeutung des Versammlungsrechts in Grundsatzurteilen deutlich gemacht, sagt Sievers. Ein Verbot einer Demonstration sei nur möglich, wenn es im Vorfeld Hinweise gebe, dass die Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde, etwa durch von der Versammlung ausgehende Gewalt — das sei bei Dügida nicht der Fall. Dass der Polizei am Rosenmontag ein aufwendiger Einsatz bevorsteht, muss Sievers zufolge hingenommen werden. "Demokratie kann teuer sein", sagt er.

Dügida in Düsseldorf: Gegendemonstranten in der Überzahl
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Teilnehmerschwund bei dritter"Dügida"-Demo in Düsseldorf

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Foto: dpa, fpt

Der Zuspruch für die Aufzüge des Düsseldorfer Pegida-Ablegers ist kontinuierlich gesunken, zuletzt folgten nur noch knapp 100 Teilnehmer dem Aufruf von Dittmer. In der vergangenen Woche wurden mehrere Dügida-Demonstranten festgenommen. Einer zeigt den Hitler-Gruß, einer stimmte das Horst-Wessel-Lied an. Außerdem wurden verbotene Waffen gefunden.

(arl/sg)
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