Düsseldorf Kantholz-Fall: Anklage wegen Totschlags

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, Anklage wegen Totschlags gegen einen heute 18-Jährigen zu erheben. Der hatte im Herbst 2013 einen Mann tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ging von Notwehr aus.

Zwei Schläge mit diesem Kantholz trafen Massimo L. am 4. Oktober 2013. Das Holzstück hatte in der Straßenbahn herumgelegen. Wie es dorthin gekommen war, ist nie geklärt worden.

Zwei Schläge mit diesem Kantholz trafen Massimo L. am 4. Oktober 2013. Das Holzstück hatte in der Straßenbahn herumgelegen. Wie es dorthin gekommen war, ist nie geklärt worden.

Foto: Andreas Bretz

Der Tod von Massimo L. wird nun doch ein gerichtliches Nachspiel haben. In einem Klageerzwingungsverfahren, das der Anwalt seiner Tochter angestrengt hatte, entschied das Oberlandesgericht, dass die Beweise in dem Verfahren von einem Gericht bewertet werden müssen. Die Staatsanwaltschaft habe nun Anklage gegen den jungen Mann zu erheben, der L. mit einem Kantholz tödlich verletzte.

Dass dies so war, hatte die Autopsie zweifelsfrei ergeben. Doch der damals 17-Jährige beteuerte, in Notwehr zugeschlagen zu haben, und Staatsanwalt Christoph Kumpa hatte keine Möglichkeit gesehen, ihm etwas anderes nachzuweisen. Jetzt wird er den Schüler wegen Totschlags anklagen müssen.

Am 4. Oktober 2013 waren der damals 44 Jahre alte Massimo L., der in Begleitung seiner Freundin war, und drei Schüler in der Bahn der Linie 707 gegen Mitternacht aneinander geraten. Der stark angetrunkene L. hatte sich über die überlaute Musik geärgert, soll den Jugendlichen mit einem Gürtel gedroht haben. Einer von ihnen habe nach dem zufällig in der Bahn liegendes Kantholz (Seitenlänge sieben Zentimeter) gegriffen und beim Aussteigen an der Haltestelle "An der Piwipp" dem Älteren zugerufen haben: "Komm doch!" Dem sei der 44-Jährige tatsächlich gefolgt, habe mit dem Gürtel auf den Schüler eingeschlagen, der ihm dann mit dem Kantholz die fatalen Schläge versetzte. Eine Woche lang hatte L. im Koma gelegen, war dann den Verletzungen erlegen.

Anders als die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Schüler im Sommer eingestellt hatte, befand das OLG nun nach mehrmonatiger Prüfung, die Tat sei nicht durch Notwehr gerechtfertigt, sondern erst durch die gezielte Provokation des Schülers ausgelöst worden. Das, so rügten die Richter, ergebe sich schon aus den Ermittlungsakten. Die Bewertung des Staatsanwalts bezeichnete das OLG als "unvollständig", als "fehlerhaft", "nicht nachvollziehbar und mit dem Ermittlungsergebnis unvereinbar". Gegen den Schüler müsse öffentlich Anklage erhoben werden.

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Foto: Bußkamp, Thomas

Staatsanwalt Christoph Kumpa wollte diese Entscheidung gestern nicht kommentieren. Seine Rechtsauffassung war nach einer ersten Beschwerde im September von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt worden. Daraufhin hatte Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der L.s Tochter vertritt, das Klageerzwingungsverfahren angestrengt. Solche Verfahren sind aufgrund strenger formaler Vorgaben nur höchst selten von Erfolg gekrönt.

Die Staatsanwaltschaft muss nun Anklage wegen Totschlags erheben. Ob eine Jugendkammer des Landgerichts diese Anklage zulässt und ab wann darüber verhandelt wird, ist noch ungewiss.

(RP)
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