Düsseldorf Kantholz-Fall: Opfer-Anwalt scheitert mit Antrag

Düsseldorf · Im so genannten Kantholz-Fall hat das Landgericht in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss jede Kritik an der Vorsitzenden Richterin einer Jugendkammer abgeschmettert.

Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen
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Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen

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Foto: Bretz, Andreas

Im Oktober 2013 war ein 44-Jähriger im Streit mit drei Jugendlichen an einer Rheinbahn-Haltestelle zu Tode gekommen, als einer der Kontrahenten mit einem Kantholz zuschlug. Die Jugendlichen beriefen sich auf Notwehr, weil der 44-Jährige sie angegriffen habe. Dessen Tochter drängt seitdem vergeblich, dass über die Totschlags-Anklage gegen einen der Jugendlichen (19) verhandelt wird. Bisher gibt es keinen Prozesstermin. Der Anwalt der Tochter drohte wegen "überlanger Verfahrensdauer" mit einer Entschädigungsklage gegen das Land - und hat die Vorsitzende Richterin wegen Befangenheit abgelehnt. Bei deren Kollegen fand er aber kein Gehör. Der Befangenheitsantrag sei "unbegründet", womöglich sogar unzulässig, heißt es in dem Beschluss. So dürfe die Richterin frei wählen, "in welcher Reihenfolge" sie ihre Fälle erledigt.

Dass der "Kantholz-Fall" nicht mal auf ihrer Planung steht, lasse jedoch nicht auf eine Befangenheit der Richterin schließen. Ausdrücklich verübelten die Richter dem Opfer-Anwalt, dass er die aus seiner Sicht skandalösen Abläufe den Medien mitgeteilt habe. Falls der Opfer-Anwalt so versuchen wolle, "Druck auf das Gericht auszuüben", wäre sein Befangenheitsantrag sogar "zweckwidrig" und "unzulässig", heißt es weiter in dem Beschluss. Der Opfer-Anwalt will an der geplanten Entschädigungsklage gegen das Land aber trotzdem festhalten.

(wuk)
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