Mannheimer Urteil bestätigt Kein Alkoholverbot in der Altstadt

In der Düsseldorfer Altstadt wird es zunächst kein Alkoholverbot geben. Ein entsprechendes Urteil ist am Dienstag in Mannheim gefällt worden. Ein seit 2007 in Freiburg geltendes Alkoholverbot wurde als rechtswidrig eingestuft.

Das sagen Kiosk-Betreiber zum Alkoholverbot
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Die Düsseldorfer CDU-Fraktion hatte eine Zustimmung für ein ensprechendes Gesetz von der Entscheidung der Mannheimer Richter abhängig gemacht. Diese waren zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Konsumverbot nur zulässig sei, wenn generell von jedem Alkoholtrinker eine konkrete Gefahr ausgehen würde.

Das von vielen Städten als richtungweisend empfundene Freiburger Alkoholverbot in der Altstadt ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtswidrig. Die Mannheimer Richter erklärten am Dienstag die entsprechenden Verordnungen für unwirksam. Zugleich verwiesen sie auf den Gesetzgeber, wenn schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden solle.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Stadt Freiburg appellierten in ersten Reaktionen an Bund und Länder, die Anregung der Richter aufzunehmen und die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Städte Alkoholverbotszonen individuell einrichten können. "Uns geht es darum, dass Städte dieses Instrument flexibel einsetzen können", sagte der Sozial- und Rechtsexperte des Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking. "Wenn ein bestimmter Alkoholpegel erreicht ist, fliegen die Flaschen. Die Verletzungsgefahr steigt und auch die Gewaltkriminalität", meinte er.

Auch in Düsseldorf war es in der jüngeren Vergangenenheit immer häufiger zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei forderte in einem offenen Brief Verstärkung an. Im Mai waren bei Krawallen zuletzt nach einem Fußballspiel 47 Menschen verletzt worden.

Für die Stadt Freiburg erklärte deren Sprecherin Edith Lamersdorf: "Jetzt wissen wir vom Gericht, dass wir mit unseren Mitteln nicht weitermachen können. Nun ist der Gesetzgeber am Zug." Die vielen Anfragen anderer Städte aus ganz Deutschland zeigten aber, dass Freiburg mit der jetzt gekippten Polizeiverordnung "den Nerv getroffen" habe. Alkoholbedingte Gewaltexzesse seien in vielen Städten ein Problem. "Wir waren Vorreiter, indem wir gesagt haben, wir gucken nicht nur zu, wir tun auch etwas", meinte sie. "Nun sind uns die Hände gebunden."

Schenkelberg: "Ich bedaure die Entscheidung"

"Die Entscheidung bedeutet zunächst einen herben Rückschlag für die Stadt Freiburg", erklärte der Düsseldorfer Polizeipräsidenten Herbert Schenkelberg. Er hatte bis zuletzt gehofft, Freiburg als Musterbeispiel für ein Konzept in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wählen zu können. "Die Entscheidung bedeutet aber auch, dass wir in Düsseldorf in absehbarer Zeit auf dieses Instrumentarium nicht zurückgreifen können."

Schenkelberg bedauere dies, "weil ein örtlich und zeitlich befristetes Alkoholkonsumverbot - was Freiburg auch gezeigt hat - eine geeignete Möglichkeit gewesen wäre, die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituationen weiter zu minimieren."

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte in zwei Normenkontrollverfahren, ein allgemeines Alkoholverbot auf öffentlich zugänglichen Flächen sei von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischerweise bei jedem.

Der VGH stellte klar, dass das Eingreifen der Polizei in Einzelfällen gerechtfertigt ist, wenn es zu alkoholbedingten Ausschreitungen kommt. Solle allerdings schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Derzeit bleibe der Stadt nur die Möglichkeit, mit dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten im Einzelfall gegen Störer vorzugehen. Öffentliche Massenbesäufnisse könnten untersagt werden.

"Auch nach dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg werden wir an unserem erfolgreichen Konzept 'Sichere Altstadt' festhalten und unsere Arbeit engagiert fortsetzen", erklärte Schenkelberg

Revision nicht zugelassen

Mit der seit rund eineinhalb Jahren im Kneipenviertel der Stadt Freiburg, dem sogenannten Bermuda-Dreieck, geltenden Verordnung wollte die Stadt den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Das Verbot galt außerhalb konzessionierter Freiflächen an Wochenenden von 22 ist 6 Uhr. Verstöße wurden mit Bußgeldern geahndet.

Ebenfalls für unwirksam erklärten die Richter den sogenannten Randgruppentrinkparagrafen. Dieser sei zu unbestimmt. Danach war der dauerhafte Aufenthalt außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen ausschließlich oder überwiegend zum Alkoholgenuss verboten, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(AP/born)
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