Kantholz-Fall in Düsseldorf Keine DNA-Spur am Gürtel des Opfers

Düsseldorf · Früher als erwartet liegen nun erste Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchungen im Fall des getöteten Massimo L. vor. Es ging um den Gürtel des 44-Jährigen, mit dem er auf den 17-Jährigen eingeschlagen haben soll. Die Techniker des Landeskriminalamtes fanden keine DNA-Spuren des 17-Jährigen am Gürtel des Opfers.

Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen
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Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen

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Foto: Bretz, Andreas

Allerdings ändert das nichts an der Sachlage. "Hätte man Spuren gefunden, hätte das die Aussage des 17-Jährigen unterstützt. Dass sich nun keine Spuren an dem Gürtel fanden, widerlegt hingegen die Aussagen der Jugendlichen nicht", sagt Staatsanwalt Christoph Kumpa. "Bei einer solchen Attacke muss nicht zwingend DNA des Getroffenen gelangen."

Der 17-Jährige und seine beiden 16-jährigen Begleiter hatten ausgesagt, dass Massimo L. sie am Abend des 4. Oktobers in der Straßenbahnlinie 707 zunächst mit seinem Gürtel bedroht und später geschlagen habe, nachdem die Beteiligten an der Haltestelle "An der Piwipp" ausgestiegen waren.

Erst danach hätte der 17-Jährige mit dem Kantholz zugeschlagen, das er in der Straßenbahn gefunden und mitgenommen hatte, um sich zu verteidigen. Mit dem zweiten Schlag traf er den 44-Jährigen so unglücklich, dass der Schädel des Mannes brach und sein Atem aussetzte. Sein Gehirn wurde so zu lange nicht mit Sauerstoff versorgt, dass Massimo L. am vergangenen Donnerstag verstarb.

Zeugen haben sich bisher in dem Fall noch nicht gemeldet. Eindringlich rief Staatsanwalt Kumpa noch einmal dazu auf, sich zu melden, wenn man den Vorfall auch nur entfernt mitbekommen hat. Zwar stehen noch einige rechtsmedizinische Untersuchungen aus, doch eine Wendung in dem Fall ist im Moment nicht ersichtlich.

Mit dem Abschluss der Ermittlungen rechnet die Staatsanwaltschaft frühestens im Dezember, auch weil die Angehörigen von Massimo L. Akteneinsicht beantragt haben. Möglicherweise wollen sie ein Zivilverfahren gegen den 17-Jährigen anstrengen.

(tt)
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