Düsseldorf Kind auf Kirmes gequält: rabiater Vater bestraft

Düsseldorf · Bewährungsstrafe für Familienvater, der seine sechsjährige Tochter an den Ohren packte und so vom Boden riss.

Kirmes 2017 in Düsseldorf: So schön war das Abschluss-Feuerwerk
10 Bilder

So war das Abschlussfeuerwerk der Rheinkirmes 2017

10 Bilder

Sein rabiater Umgang mit seiner sechsjährigen Tochter brachte einem Familienvater (46) am Mittwoch fünf Monate Bewährungsstrafe ein. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung. Er gab zu, unter Alkoholeinfluss seine Tochter im Zorn bei der Oberkasseler Kirmes an den Ohren gepackt und das Mädchen so vom Boden hochgerissen zu haben, dass das schreiende Kind mit beiden Beinen in der Luft zappelte. "Das geht gar nicht", so der Richter und brummte dem arbeitslosen Vater noch 500 Euro als Buße auf.

Eine Alltagssituation ließ den Angeklagten im Juli 2012 ausrasten. Mit 1,04 Promille Alkohol im Blut war er samt Frau und drei Kindern auf der Kirmes. Als die mit sechs Jahren kleinste Tochter in der Menge aber plötzlich verschwunden war, "habe ich mir Sorgen gemacht", gab er an. Doch kaum war das Töchterchen damals wieder gefunden, hat er das Kind massiv misshandelt. "Er hat das Mädchen so angebrüllt, dass es sogar in der großen Menge drumherum auffiel", so eine Zeugin am Mittwoch.

Sie war mit einer Kollegin damals gerade auf dem Heimweg von der Kirmes, musste die Szene ohnmächtig mit ansehen: "Der Vater riss das Kind an beiden Ohren hoch, schüttelte es durch, beide Füße des Mädchens hingen in der Luft, es weinte und schrie." Vom brüllenden Vater endlich losgelassen, habe sich die Sechsjährige hinter ihrer Mutter versteckt. "Der Mann brüllte weiter: Es werde noch Folgen für das Kind haben, sobald die Familie zu Hause ist", so die Zeugin.

Das Pech des Vaters: Die Zeugin und ihre Kollegin sind Polizistinnen, die privat in Zivil unterwegs waren. Ein Arzt stellte fest, dass die Ohren des misshandelten Mädchens auch nach zweieinhalb Stunden noch rot waren. Hinter einem Ohr gab es sogar eine blutende Risswunde. Der Vater: "Das war nicht gut, was ich gemacht habe, aber ich war eben verärgert!" Das ließ der Richter nicht gelten: "Schimpfen ist okay, Misshandlungen sind es nicht!"

Zumal der Angeklagte wegen Autofahrten unter Alkohol auch schon in Haft saß. Fünf Monate Bewährungsstrafe gab es diesmal — und wegen seines Alkoholproblems wurde er einem Bewährungshelfer zugeteilt. Obwohl die Familie von Sozialunterstützung lebt, muss der Vater 500 Euro in Raten von mindestens 25 Euro zahlen — "damit die brutale Tat noch ein paar Monate im Gedächtnis bleibt".

(top/jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort