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Düsseldorf Kind misshandelt? Prozess gegen Pärchen vorerst abgebrochen

Düsseldorf · Ungeklärt blieb vor dem Amtsgericht am Donnerstag der erschütternde Fall eines kleinen Mädchens, das von seiner Mutter (26) und ihrem Partner (27) monatelang misshandelt, vernachlässigt und gedemütigt worden sein soll.

Die Richterin brach den Prozess gegen das Paar direkt wieder ab. Nun soll geprüft werden, ob die Vorwürfe womöglich verjährt sind - oder ob die angeklagten Taten so massiv waren, dass sich das Paar sogar vorm Landgericht verantworten und mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen muss.

Das Kind war noch keine fünf Jahre alt, als seine Mutter 2008 den neuen Partner traf, der zu ihnen zog. Seitdem sollen die Misshandlungen an dem Kind extrem zugenommen haben. Mutter und Freund haben das Mädchen angeblich für Nichtigkeiten brutal verprügelt, es stundenlang ohne Essen und Trinken in ein Zimmer gesperrt, an dessen Tür die Klinke fehlte. Ohne Chance, zur Toilette zu gehen, musste das Kind sich im Zimmer erleichtern - was die nächste Strafe angeblich direkt nach sich zog.

Auch mit Ringen an den Fingern wurde das Kind laut Anklage geschlagen, bis die Lippe des Mädchens aufplatzte. Schwer gezeichnet und auch völlig verwahrlost, fiel das Mädchen im Kindergarten auf - bis das Jugendamt das Kind Anfang 2009 herausholte, es in eine Pflegefamilie gab. Die Anklage gegen Mutter und Freund ging jetzt von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht aus. Doch dieser Vorwurf wäre, so die Wertung der Richterin am Donnerstag, längst verjährt. Dabei ist das Kind (nun elf Jahre alt) erst jetzt fähig, über die damalige Zeit zu sprechen.

Nach RP-Informationen ist es in seiner Entwicklung um vier Jahre zurückgeblieben, also aktuell auf dem Stand einer Siebenjährigen. Erst jetzt konnte es sich offenbaren und erklären: "Ich möchte, dass meine Eltern bestraft werden!" Dieser lange Zeitraum könnte jetzt aber den Angeklagten zugute kommen. Findet die Justiz, dass die Anzeige des Kindes zu spät kam, könnten die Angeklagten sogar straffrei bleiben. Dagegen kämpft eine Anwältin des Kindes. Sie wertet die Anklagevorwürfe sogar als schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen, also ein Verbrechen, das mit Haft zwischen einem Jahr und zehn Jahren bedroht ist. Dafür wäre dann nicht mehr das Amtsgericht zuständig, sondern das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft prüft das jetzt.

Auffällig war am Donnerstag aber auch, dass gegen das Paar unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden sollte. Beide waren zur Tatzeit noch Heranwachsende, könnten wegen Reifeverzögerungen also unter den besonderen Schutz des Jugendrechts fallen, hieß es zur Begründung. Doch dem kleinen Mädchen, dem das Paar angeblich durch Misshandlungen schwere Reifeverzögerungen zugefügt haben soll, wurde diese Vergünstigung nicht eingeräumt. Hier befand die Richterin: Das über Jahre hinweg schwer zurückgebliebene Mädchen hätte seine Anzeige früher erstatten müssen, bevor die Vorwürfe verjährt sind. Ob die Staatsanwaltschaft das auch so sieht oder der Fall demnächst doch vors Landgericht kommt, ist noch ungeklärt.

(wuk)
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