Düsseldorf Kind nach Hause geschleppt und die Polizei gerufen

Düsseldorf · Ein ehemaliger Staatsanwalt muss sich erneut wegen Nötigung verantworten.

Nach fast zwanzig Jahren als Staatsanwalt gibt ein 58-Jähriger immer noch an, er sei "Staatsanwalt von Beruf". Aber ausgerechnet von seiner Ex-Behörde sieht sich der aus gesundheitlichen Gründen seit 2009 in den Ruhestand versetzte Jurist nun hartnäckig verfolgt.

Vom Vorwurf der Nötigung einer elfjährigen Schülerin hatte das Amtsgericht ihn vor einem Jahr zwar freigesprochen. Aber auf Betreiben der Staatsanwaltschaft muss das Landgericht den Prozess gegen den Ex-Kollegen seit gestern in der Berufung noch Mal ganz neu aufrollen. Im Herbst 2015 soll der Angeklagte das Mädchen auf einer Pferdekoppel am Neusser Weg zum wiederholten Mal dabei erwischt haben, wie es dort unerlaubt eins der Pferde ritt.

Das weinende Kind soll er deshalb am Handgelenk gefasst, mit sich zu seinem nahe gelegenen Privathaus gezogen und dort erst die Polizei gerufen haben. "Ich denke, ich habe mich korrekt verhalten", hatte der Ex-Ankläger im ersten Prozess betont. Ähnlich äußerte er sich gestern.

Doch einen Antrag seiner Ex-Kollegen bei der Staatsanwaltschaft auf 1000 Euro Strafe gegen ihn wegen angeblich rüden Umgangs mit dem Kind hatte ein Amtsrichter Anfang 2017 zunächst abgelehnt, hatte alle Parteien zum Strafprozess vorgeladen und angehört. Mit dem Ergebnis, einem Freispruch "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen", gibt sich die Staatsanwaltschaft aber nicht zufrieden. Sie drängt weiter auf eine Bestrafung des Ex

-Kollegen. Dabei hatte der nach dem Freispruch-Urteil zunächst sogar angekündigt, er wolle sich um sogar eine Rückkehr in den Dienst als Staatsanwalt bemühen. Ob das Landgericht allerdings zu einem Schuldspruch kommt oder sogar zu einer Bestrafung des 58-Jährigen, soll heute verkündet werden.

(RP)
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