Düsseldorf Kinder verwahrlosen lassen - Mutter geht in Berufung

Düsseldorf · Als große Ungerechtigkeit empfand es eine fünffache Mutter, dass sie vom Amtsgericht wegen schlimmster Verwahrlosung ihrer Kinder zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Zwei Jahre ist das her. Doch am kommenden Donnerstag (9.30 Uhr, Saal 1.117) geht die 47-Jährige vor dem Landgericht dagegen vor, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Dass ihre Sprösslinge (damals vier bis elf Jahre alt) in einer zugemüllten Wohnung unter ekelhaften Bedingungen leben mussten und durch Vernachlässigung schwere Entwicklungsrückstände erlitten hatten, die wohl nie mehr aufzuholen sind, hat die Mutter dabei nicht geleugnet. Aber die Verantwortung dafür trage nicht sie alleine, sondern auch der Vater (52) der Kinder. Doch der war damals ausgezogen, ehe alles auffiel.

Es war eine heimliche, über viele Monate, wenn nicht Jahre schleichende Tragödie, die sich erstmals im Februar 2012 durch einen Polizeieinsatz im Hafenviertel offenbarte. Drei verschmutzte Kinder hatten sich bei der Arbeiterwohlfahrt nach ihrer Mutter erkundigt, die verschwunden sei, und angegeben, zuhause gebe es noch zwei jüngere Geschwister. Als die Polizei nachsah, bot sich ein Bild des Grauens. Inmitten der verdreckten Wohnung zwischen Kleidungsresten und altem Essen fand sich ein damals vierjähriger, fast nackter Junge in einem Laufstall, der ihm auch als Bett diente. Sein ein Jahr älterer Bruder kauerte in einem dunklen Raum vor dem Fernseher. Alle fünf Kinder wurden damals sofort in amtliche Obhut genommen, das jüngste Kind konnte nicht sprechen, nur Laute ausstoßen. Der Junge wusste nicht einmal, wie man ein Trinkglas benutzt.

Dass die arbeitslose Mutter nach dem Auszug ihres oft gewalttätigen Mannes Ende 2011 mit dem eigenen Leben und der Betreuung ihrer Kinder dann restlos überfordert war, alle zusammen zuletzt wie auf einer Müllhalde gelebt hatten, hat die Frau beim Amtsgericht zugegeben. Aber dass sie für die ganze Entwicklung allein angeklagt und verurteilt worden ist, habe sie nicht verdient. Auch den Richtern war klar gewesen, dass der damalige (Noch-)Ehemann eigentlich mit auf die Anklagebank gehört hätte. Doch vor der Bestrafung hat das die Mutter nicht bewahrt. Beim Landgericht will sie jetzt aber noch einmal neu kämpfen. Gegen das, was sie als Unrecht empfindet.

(wuk)
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