Fall aus Düsseldorf Warum der Umgang mit Kinderehen so schwierig ist

Düsseldorf · Die Bundesregierung will Kinderehen verbieten. Doch das Thema ist umstritten. Experten halten wenig von einem pauschalen Verbot. Dem Jugendamt helfe ein Gesetz ohnehin nicht bei der Arbeit, erklärt Matthias Ditges von der Düsseldorfer Behörde und nimmt Bezug auf einen aktuellen Fall.

 Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie in Afghanistan (Symbolbild).

Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie in Afghanistan (Symbolbild).

Foto: dpa, os moa cul gfh

Das Thema Kinderehe wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Die große Koalition will dazu noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz auf den Weg bringen. Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren für "nichtig" erklärt werden. Auch bereits im Ausland eingegangene Ehen wären davon betroffen.

Viele Experten und Verbände sehen das Gesetzesvorhaben jedoch kritisch. So auch Matthias Ditges. "Der Kinderschutz erfordert vor allem Differenzierung", sagt der Sachgebietsleiter Amtsvormundschaften für Minderjährige beim Jugendamt in Düsseldorf. Die Fälle von Kinderehen, die seine Behörde betreut, seien sehr unterschiedlich. Entsprechend genau müsse man hinsehen - in jedem einzelnen Fall.

Laut dem Bundesinnenministerium sind deutschlandweit 1475 Minderjährige als verheiratet erfasst. Die meisten von ihnen sind Mädchen. 361 haben das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht. Der Aufstellung zufolge kommen mit 664 die meisten minderjährig Verheirateten aus Syrien. Viele stammen aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Letztere gehören meist der dortigen türkischen Minderheit an.

Mit gut einem Dutzend Ehen von Minderjährigen hat Ditges in den vergangenen zehn Jahren zu tun gehabt. Meist sind es Verbindungen von jungen Mädchen mit älteren Männern. Im Zentrum stehe immer das Wohl der Kinder. "Für unsere Arbeit ist nicht entscheidend, ob eine Ehe rechtlich gültig ist oder nicht", sagt Ditges im Hinblick auf die Berliner Pläne. "Wir gucken, ob es einen Schutzbedarf gibt."

Konkret läuft das meist so ab: Das Jugendamt bekommt einen Hinweis, etwa von Mitarbeitern aus einem Flüchtlingsheim. Zusammen mit Dolmetschern und Kulturvermittlern gehen die Jugendschützer anschließend zu den Betroffenen und befragen sie zu ihrer Situation, wenn möglich alleine. "Mehr können wir nicht tun", gibt Ditges zu. "Wenn ein Mädchen partout nicht sagt, ob es zu der Ehe gezwungen wurde oder nicht, dann können wir das nicht herausfinden. Wir kommen aber auch nicht als Überfallkommando. Wir sind eine Behörde für Schutz und Hilfe."

Meist handele es sich um Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Bei unter 14-Jährigen geht die Behörde immer von einer Kindeswohlgefährdung aus und übernimmt die Vormundschaft. Dann kommen die Mädchen in eine Pflegefamilie, oder der Mann wird von seiner Ehefrau getrennt. Der Vormund muss anschließend herausfinden und einschätzen, was weiter zu tun ist. Allerdings ist sich die Rechtsprechung auch hier nicht einig: Ein Bamberger Gericht habe zuletzt sogar entschieden, dass selbst solche Ehen anerkannt werden können.

"Wir hatten auch mal ein elfjähriges verheiratetes Mädchen, das noch sehr kindlich war. Das ging natürlich gar nicht", sagt Ditges. Viele der Betroffenen seien mit 14 oder 15 Jahren aber schon sehr weit entwickelt. Und in vielen Fällen sei es tatsächlich besser, die Mädchen in der Ehe zu belassen. "Es geht darum, möglichst kein Trauma zu erzeugen. Nicht mehr Schaden anzurichten, als wenn man gar nichts gemacht hätte", erklärt Ditges. Bei Zwangsehen sehe die Sache aber anders aus: Es werde sofort eingegriffen. In den vergangenen zehn Jahren seien ihm aber nur drei Zwangsehen begegnet, sagt Ditges.

Häufig hingegen handele es sich um Schicksalsgemeinschaften. Um junge, unbegleitete Flüchtlinge, die bereits verheiratet nach Deutschland kommen. Bei denen der Mann seine Frau auf der monatelangen Flucht vor den Übergriffen anderer Männer beschützt hat. Um junge Mädchen, die bei der Mutter ihres Mannes leben, als sei es die eigene. "Da geht es auch um den Versorgungsaspekt", sagt Ditges. Nicht selten entstehe der Eindruck, dass eine Trennung für die Mädchen grausam wäre.

Ditges und seine Mitarbeiter setzen auf andere Mittel, um zu helfen: Sie überreden die Familien, ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken, vermitteln Kita-Plätze und Sprachkurse. Wie im Fall einer 15-jährigen Syrerin aus Düsseldorf, zu deren Fall Ditges am Dienstag im Gleichstellungsausschuss gesprochen hat. Die Jugendliche hatte mit 14 Jahren geheiratet, mit 15 wurde sie Mutter. In ihrem Fall entschieden die Behörden, dass sie bei ihrem 19-jährigen Ehemann bleiben darf. Und sie konnten sie überreden, zur Schule zu gehen.

Im Gedächtnis geblieben ist Ditges auch der Fall eines Mädchens, das mit zwölfeinhalb Jahren schon schwanger war. Der Ehemann war 22. Das Mädchen wurde damals in seine mütterliche Familie zurückgebracht. Nun ist es eine junge Frau von 21 Jahren. Mit ihrem Mann hat sie inzwischen drei Kinder. Die beiden sind immer noch zusammen.

(RPO)
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