Verwaltungsgericht Düsseldorf Jäger fordern Recht auf Schalldämpfer für die Gewehre

Düsseldorf · Zwei Berufsjäger haben vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land geklagt, weil sie künftig Schalldämpfer für ihre Büchsen verwenden wollen. Bislang dürfen sie das nicht.

 Schalldämpfer für Jagdgewehre müssen ebenfalls im Waffenschein eingetragen sein. Dagegen klagen nun zwei Berufsjäger vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Schalldämpfer für Jagdgewehre müssen ebenfalls im Waffenschein eingetragen sein. Dagegen klagen nun zwei Berufsjäger vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Foto: dpa, bwu;cse bra

Es klingt skurril, aber der Hintergrund ist ein ernster: Zwei Jäger verklagen das Land auf Schallschutz für ihre Büchsen. Der Anlass: drohende Hörschärden. "Die Erwerbsberechtigung für Schalldämpfer muss in den Waffenbesitzschein eingetragen werden", erklärt eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Redaktion. Das sehe das Waffengesetz so vor.

Die Verwendung von Schalldämpfern sei wie Waffenbesitz im Allgemeinen sehr strikt geregelt. Denn mit Schalldämpfern lässt sich auch allerhand Schindluder treiben. In diesem Fall müssen die beiden Berufsjäger vor Gericht beweisen, dass ihre Hörschäden tatsächlich vom lauten Knall ihrer Büchsen herrühren und nicht etwa auf gesundheitliche Probleme zurückgeführt werden können, teilte das Gericht mit.

(heif )
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