Düsseldorf Klage wegen 12.000 Baumängeln am ISS Dome

Düsseldorf · Acht Jahre nach Eröffnung der Eisarena "ISS Dome" versucht eine Zivilkammer des Landgerichts, eine angeblich ellenlange Mängelliste an dem städtischen Vorzeige-Bau aufzuklären. 12.000 Einzelmängel, so eine Gerichtssprecherin gestern, reklamiert die Stadttochter IDR (Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz) in einer Klage gegen eine Hamburger Planungsfirma und eine Bank.

 12 .000 Einzelmängel reklamiert die Stadttochter IDR in einer Klage gegen eine Hamburger Planungsfirma und eine Bank.

12 .000 Einzelmängel reklamiert die Stadttochter IDR in einer Klage gegen eine Hamburger Planungsfirma und eine Bank.

Foto: IDR

Im Prozess (Streitwert: rund 700.000 Euro) geht es um 170 angeblich konkrete Baumängel von der Fugenversiegelung bis hin zu Malerarbeiten, Beschallungsanlage sowie Metall- und Schlosserarbeiten. Die beklagte Planungsfirma hat Gegenklage erhoben, pocht auf die Restbezahlung in vollem Umfang.

Die IDR, die zu ihren Projekten auch die Esprit-Arena zählt, das Schloss Eller, den Kö-Bogen oder den Henkel-Saal in der Altstadt, hält die Multifunktionshalle in Rath offenbar für einen Bau voller Tücken. "Eine Vielzahl von Einzelpositionen", so der Gerichtsvorsitzende gestern, hält die IDR an dem Bauwerk für "mangelhaft", verweigert daher rund 700.000 Euro von den auf insgesamt 70 Millionen Euro geschätzten Baukosten für die Eisarena.

So sei laut Klage das Dachtragwerk verschmutzt, Bodenplatten im Fluchtbereich seien lose, auch im Sanitär- und Heizungsbereich fänden sich etliche Kritikpunkte. Ebenso "mangelhaft" seien extra gebogene Scheiben der Brüstung und bei etlichen Fertigbauteilen aus Beton seien Wand- und Lagerfugen nicht oder nicht korrekt versiegelt worden. Auch Abdeckungs-Roste für Entwässerungsrinnen seien an zahlreichen Stellen zu hoch eingebaut - und deshalb nicht akzeptabel.

Die IDR-Liste solcher behaupteten Baumängel ließe sich fortsetzen, doch lässt die Gegenseite die umfangreiche Aufzählung nicht gelten. Als Bauverantwortliche bestehen die Beklagten auf der vollständigen Vergütung der geleisteten Arbeiten. So musste das Landgericht gestern zwei Zeugen vernehmen, die einst zwei Monate gebraucht hatten, um nach zahllosen Kontrollgängen jene Mängelliste zu erstellen, um die bereits seit 2012 juristisch gestritten wird. Ein Urteil ist noch längst nicht in Sicht.

(wuk)
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