Düsseldorf Klage wegen 19 Cent - 230 Euro Prozesskosten

Düsseldorf · Ein Rechtsanwalt hat einen Fall in eigener Sache beim Amtsgericht verloren. Per Klage gegen eine Telefonfirma hatte sich der Advokat dagegen gewehrt, 19 Cent für ein Telefonat zu begleichen, das im Mai 2014 von seinem Büro-Fax aus geführt worden sein soll.

Die Telefonfirma beharrte auf den Minimalbetrag. Der Anwalt klagte, verlor den Prozess - und muss jetzt die 19 Cent zahlen, außerdem mindestens 230 Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Prozesse um Centbeträge sind bundesweit selten. In Thüringen hatte einmal eine Hartz-IV-Empfängerin wegen einer Aufstockung um 20 Cent geklagt. In Düsseldorf hatte ein Hauswirt drei Mieterinnen auf Mietrückstände von insgesamt 75 Cent verklagt.

Zivilgerichte können solche Klagen um Minimalbeträge nicht als Bagatelle oder wegen Geringfügigkeit abweisen. Theoretisch müssten Richter sogar den Streit um einen einzigen Cent verhandeln und entscheiden. Doch wer einen solchen Prozess verliert, muss alle Gerichtskosten und sämtliche Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Genau das ist hier dem klagenden Anwalt unterlaufen. Er wollte nicht hinnehmen, dass er 19 Cent zahlen sollte für ein angeblich von seinem Büro-Fax geführtes Gespräch mit einer Service-Nummer für TV- und Rundfunkgebühren.

Mit dem Fax könne nicht telefoniert werden, weil an dem Gerät der Hörer fehle. Alle seine Angestellten (vier Frauen) ließ er im Februar sogar eigens nach Düsseldorf anreisen, damit die Frauen das hier als Zeuginnen bestätigen. Dass sein Anwalts-Büro derweil nicht besetzt war, nahm er ebenso in Kauf, wie die Reisekosten der Mitarbeiterinnen. Gebracht hat es nichts.

Obwohl der Anwalt bei dem Termin selbst in eigener Sache auftrat, erlitt er Schiffbruch. Der Richter stellte fest: Da es sich bei der Kanzlei des Klägers um ein Gemeinschaftsbüro mit anderen Anwälten handelt, könnten auch andere Personen unbefugt sein Fax benutzt haben. Ergebnis: Die 19 Cent sind fällig. Und obendrein die Kosten des Gerichts und der Gegenseite. Damit der Streit um den Kleinstbetrag nicht noch mehr ausufert, entschied der Richter, dass eine Berufung in diesem Bagatellfall nicht zugelassen ist.

(RP)
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