Kommentar Beim Vorgehen gegen Rocker dürfen keine Unbeteiligten verletzt werden

Meinung | Düsseldorf · Die Vorwürfe gegen die Beamten wiegen schwer: Einsatzkräfte sollen in Düsseldorf bei der Erstürmung einer Eckkneipe im Rockermilieu, in der eine Weihnachtsfeier stattfand, unverhältnismäßig hart gegen unbeteiligte Gäste vorgegangen sein. Druck auf Rockerbanden? Ja, aber dabei dürfen keine Unbeteiligten zu Schaden kommen.

Düsseldorf: SEK-Einsatz bei Party der Hells Angels in Rath
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SEK-Einsatz bei Party der Hells Angels

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Foto: Privat

Betroffene berichten von massiven Tritten, Schlägen, Beschimpfungen und sogar Einschüchterungsversuchen durch die Polizisten. Die Anschuldigungen müssen nun lückenlos aufgeklärt werden.

Der Einsatz hatte sich eigentlich gegen Mitglieder der Hells Angels gerichtet, die auf der Feier anwesend waren. Der Großteil der 400 Gäste soll jedoch nichts mit der Rockergruppierung direkt zu tun gehabt haben. So befinden sich unter den Verletzten und denjenigen, die nun juristisch gegen die Polizei vorgehen wollen, auch keine Hells Angels.

Dass die Polizei gegen die vermeintlich kriminellen Rocker vorgeht und mit Aktionen wie Razzien und Personenkontrollen den Ermittlungsdruck auf sie hochhält, ist richtig und wichtig. Dabei dürfen aber keine Unbeteiligten zu Schaden kommen — wie in dem Fall offenbar geschehen ist.

(csh)
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