Düsseldorf Kommunal-Soli: Kirchhof berät Kläger

Düsseldorf · In Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde gegen die vom Land verordnete Abgabe haben die Kläger-Kommunen unter Federführung Düsseldorfs den Staatsrechtler Paul Kirchhof als Gutachter beauftragt. Montag ist nächstes Treffen.

 Nach dem ersten Gipfel in Düsseldorf (v.l.): Christoph Ewers (CDU), Bürgermeister Burbach, Klaus Müller (SPD), Bürgermeister von Plettenberg, Dirk Elbers (CDU), OB Düsseldorf, und Manfred Abrahams, Kämmerer Düsseldorf.

Nach dem ersten Gipfel in Düsseldorf (v.l.): Christoph Ewers (CDU), Bürgermeister Burbach, Klaus Müller (SPD), Bürgermeister von Plettenberg, Dirk Elbers (CDU), OB Düsseldorf, und Manfred Abrahams, Kämmerer Düsseldorf.

Foto: Andreas Bretz

Die Arbeitsgemeinschaft, die im Namen von 59 Gemeinden und unter Federführung Düsseldorfs die Verfassungsklage gegen den Kommunal-Soli vorbereiten soll, holt sich einen prominenten Verfassungsrechtler an die Seite: Paul Kirchhof, Professor für Staatsrecht an der Universität Heidelberg und dort bis 2013 Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, soll ein Gutachten erstellen. Das bestätigte OB Dirk Elbers (CDU): "Wir sind sehr froh, einen solch renommierten Experten dafür gewonnen zu haben." Kirchhof soll dabei insbesondere beleuchten, ob eine solche Umlage über die bisherigen landes- und bundesverfassungsrechtlichen Regelungen hinaus überhaupt zulässig ist.

Der Kommunal-Soli, in der Fachsprache Abundanz-Umlage genannt, wurde von der rot-grünen Landesregierung im Rahmen des "Stärkungspakts Stadtfinanzen" eingeführt. Der sieht für hochverschuldete Kommunen jährlich Hilfen in dreistelliger Millionenhöhe vor. Darunter auch die Abgabe, die 58 steuerstarke ("abundante") Städte wie Düsseldorf, Monheim, Ratingen oder Haan zahlen sollen. Allein 2014 werden die Geber-Städte durch das neue Gesetz mit 91 Millionen Euro belastet, Düsseldorf zahlt 13 Millionen Euro ein.

Die Städte haben starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil sie vor allem das Land bei der Finanzausstattung der Kommunen in der Pflicht sehen. "Außerdem stellt sich die Frage, ob das Volumen der Hilfe überhaupt geeignet ist, die Situation der verschuldeten Städte nachhaltig zu verbessern", sagt Düsseldorfs Kämmerer Manfred Abrahams. Auch Rechtsexperten hatten sich bei einer Anhörung im Landtag fast einmütig kritisch zum Kommunal-Soli geäußert.

Um die Verfassungsbeschwerde vorzubereiten, wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, der Düsseldorf, Monheim, Plettenberg, Burbach, Langenfeld, Haan, Straelen und der Kreis Gütersloh angehören. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft treffen sich am Montag im Düsseldorfer Rathaus. Dabei wird der beauftragte Rechtsanwalt Jörg Wacker von der Düsseldorfer Kanzlei "Dr. Gantenführer, Marquardt und Partner" über den juristischen Sachstand berichten. Gisela Färber, Professorin am Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, wird finanzwissenschaftliche Aspekte darlegen. Für den 5. Mai ist ein großer Gipfel mit Vertretern aller Kläger-Kommunen in Düsseldorf geplant. Auch Paul Kirchhof soll dann dabei sein. Die Städte haben ein Jahr Zeit, beim Verfassungsgerichtshof Münster Klage einzureichen. Düsseldorf und Burbach (vermutlich bald auch Monheim) haben bereits gegen die von NRW-Innenminister Ralf Jäger festgesetzten Zahlungen in diesem Jahr Klage eingereicht. Jäger soll zugesagt haben, dass das Ergebnis auf alle betroffenen Kommunen übertragbar sei.

Dass auch die betroffenen Bürger den Kommunal-Soli für falsch halten, zeigte eine Online-Petition: 20 208 sprachen sich gegen die interkommunale Abgabe aus.

(RP)
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