Kommentar Konzept muss auf den Prüfstand

Unabhängig, zu welcher juristischen Bewertung die Experten am Ende kommen werden: In einer Einrichtung, die zum Schutz von Kindern dient, darf es nicht zu sexuellen Handlungen mit diesen Kindern kommen. Darüber gibt es keine Diskussion.

Gesprochen werden muss aber über die Umstände, unter denen wir Kinder schützen. Etwa darüber, ob ein Hilfezentrum für Kinder aus mehr als problematischen Familienverhältnissen der richtige Ort ist, um traumatisierte Halbwüchsige aus Bürgerkriegsregionen und aus anderen Kulturkreisen zu betreuen. Zumal das Kinderhilfezentrum auch noch zuständig für strafunmündige junge Kriminelle ist, die von der Polizei gefasst werden.

Gemeinsam haben diese Gruppen nur, dass sie ein sozial adäquates Verhalten kaum kennen. Das kann aber nicht die Grundlage für verantwortungsvolle Betreuung sein. Die Mitarbeiter kann man damit nicht alleine lassen. stefani.geilhausen @rheinische-post.de

(RP)
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