Streit mit Schule in Niederkassel Krefelder klagen gegen Cecilien-Gymnasium

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet in Kürze, ob Schüler aus Krefeld und Meerbusch von dem Düsseldorfer Gymnasium abgewiesen werden durften, weil sie an ihrem Wohnort eine gleiche Schulform besuchen können.

 Beliebt: Das Cecilien Gymnasium in Düsseldorf Niederkassel

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Foto: Busskamp

Schulen mit starkem Profil erhöhen ihre Anziehungskraft. Das zeigt das Cecilien-Gymnasium. Die Niederkasseler Schule hat sich mit einem bilingualen Zweig und einem Montessori-Zweig über die Grenzen von Düsseldorf einen guten Ruf erworben. Auf der Internet-Seite der Schule steht der Hinweis, dass einige der ehemaligen Schüler mittlerweile an internationalen Universitäten wie Princeton oder Oxford studieren.

Für das Schuljahr 2011/2012 hatten sich daher mehr Schüler angemeldet als dort aufgenommen werden konnten. Unter den abgelehnten Schülern waren sieben aus Meerbusch und einer aus Krefeld. Laut Bezirksregierung hatte die Schule beim Aufnahmeverfahren die auswärtigen Schüler abgelehnt, weil sie in ihrer Wohnortgemeinde die Möglichkeit hätten, die gewünschte Schulform zu besuchen.

In Krefeld und Meerbusch gibt es jeweils Gesamtschulen mit Montessori-Pädagogik. Eine Schule, die dem Angebot des Cecilien-Gymnasiums in Umfang und Vielfalt gleichkommt, gebe es dort aber nicht, sagt Heribert Jansen vom Montessori-Kreis Düsseldorf. Die Eltern der Schüler aus Krefeld und Meerbusch klagten daher. Bisher sehe das NRW-Schulrecht vor, dass die Schulleitung zwar den Schulweg für die Auswahl eines Schülers zur Sekundarstufe 1 heranziehen dürfe, nicht aber die Gemeindezugehörigkeit. Dies habe aber die Schule faktisch im Falle der abgewiesenen Schüler gemacht, sagt der Düsseldorfer Anwalt Michael Sitsen, der die Eltern vertritt.

Die Eltern argumentieren, dass der Schulweg nach Niederkassel wesentlich kürzer sei als der von südlichen Düsseldorfer Stadtteilen. Sitsen berichtet, die Eltern seien von der Ablehnung überrascht gewesen. Die Bezirksregierung und die Stadt Düsseldorf hätten die Ablehnung gemeindefremder Kinder erst zu einem Zeitpunkt beschlossen, zu dem die Anmeldefristen bereits abgelaufen gewesen seien. "Der Weg zu Schulen, die die Eltern sonst als Alternativen ausgewählt hätten, war zu diesem Zeitpunkt bereits verbaut", sagt Sitsen.

Die Eltern reichten Widerspruch ein, den lehnte die Bezirksregierung ab. Daraufhin klagten die Eltern. Wegen der Kürze der Zeit bis Schuljahresbeginn beantragten sie außerdem den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dies lehnte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ab. Die Eltern reichten ihre Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Münster weiter. In einer Eilentscheidung erklärte das Gericht, dass die Ablehnung gemeindefremder Kinder rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht sah kein Eilbedürfnis, sondern war der Auffassung, die betroffenen Kinder könnten bis zur Entscheidung in der Hauptsache andere Schulen besuchen und dann später wechseln. Die Eltern suchten neue Schulen und erhielten die Klage aufrecht. Der Prozess wird am 21. Februar am Oberverwaltungsgericht verhandelt. Das Urteil könnte Signalwirkung haben und darüber entscheiden, ob Eltern es künftig wagen, ihr Kind an Schulen in auswärtigen Städten anzumelden.

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