Düsseldorf Freiheit für die Affen

Düsseldorf · Im Streit mit der Züricher Galerie St. Gilles hat Oda Jaune, die Witwe des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff, Recht bekommen. Das Düsseldorfer Landgericht hat der Galerie untersagt, die berühmten Affenskulpturen zu vertreiben.

Wer ist Oda Jaune? Im Düsseldorfer Landgericht weiß das jedenfalls niemand so genau. Es soll hier doch ein Urteil verkündet werden, und Oda Jaune, die große Unbekannte, ist die Klägerin. Doch wer in den Terminplanern des Gerichts wühlt, Zeit und Raum dieser Entscheidung sucht und immer wieder nach dieser Oda Jaune fragt, der findet: nichts. Oda Jaune gibt es im Düsseldorfer Landgericht nicht, weder in Akten noch in geheimen Listen noch sonst wo. Oda Jaune, das muss man wissen, wenn man in dem wuseligen Gebäudekomplex herumirrt, heißt in der Sprache der Justiz: Michaela Immendorff.

Dieser Name führt in die Vergangenheit Oda Jaunes - und um eben jene Vergangenheit führt die 36-Jährige Prozess um Prozess. Es geht um das Erbe ihres 2007 verstorbenen Ehemannes Jörg Immendorff, dessen künstlerische Seele sie auf Rechtswegen zu bewahren versucht. Die Ebenen der verschiedenen Streitigkeiten sind verworren und undurchsichtig. Sie verlaufen parallel und zugleich versetzt. Vor dem Landgericht Düsseldorf allerdings hat Oda Jaune, also Michaela Immendorff, einen Erfolg erringen können.

Der Fall mit dem Aktenzeichen 12 O 81/16 ist zu ihren Gunsten ausgegangen. Die Zivilkammer hat entschieden, dass die Züricher Galerie St. Gilles vier Affenskulpturen Immendorffs aus den Serien "Affe als Turner" und "Affe mit Rose" nicht mehr verkaufen oder vertreiben darf. Sie darf diese, eine juristische Feinheit, auch nicht verkaufen oder vertreiben lassen. Bereits im Eilverfahren, das Oda Jaunes Anwälte angestrengt hatten, war diese Entscheidung absehbar. Auf einen Vergleich konnten oder wollten sie sich während der mündlichen Verhandlung nicht einigen.

Die Nüchternheit der Justiz ist manchmal verblüffend. So eine Entscheidung, die die Künstlerin Oda Jaune derart aufzuwühlen scheint, dass sie das alles weit von sich weghält, nicht darüber redet und natürlich gar nicht im Gericht auftaucht, verkündet die Richterin nur kurz im Stehen. Auf der vierten Etage des Landgerichts wundert sie sich über den einzigen Gast, blickt ihn fragend an, verliest einen Satz - und ist schon wieder fertig. Hier wird Recht gesprochen, auf der Grundlage von Normen, mehr nicht, aber vor allem nicht weniger. Die Kunst ist in diesem Moment der am weitesten entfernte Ort.

Ursprünglich hatte Jaune einen Vertriebsvertrag mit der Züricher Galerie. Diese hatte im Auftrag Jaunes Exemplare der Affen verkauft. Allerdings hat Jaune den Vertrag gekündigt, weil die Rechnungen der Galerie 2014 nicht stimmten. Die Galerie bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Kündigung, aber das Landgericht räumte nun auch diese Zweifel aus. St. Gilles hatte Pflichten verletzt, deswegen darf sie Immendorffs Affen nun nicht mehr verkaufen. Oda Jaune hat als Erbin sämtliche Urheberrechte an den Affenskulpturen.

In dem Verfahren ging es auch um Gussformen, mit denen die Affen reproduziert werden können. Diese Formen lagern in einer Leverkusener Spedition. Ursprünglich wollte Oda Jaune auch diese Gussformen, mit denen man viel Geld verdienen könnte, haben. So weit reicht das Düsseldorfer Urteil nun allerdings nicht.

Auch Helge Achenbach war einst für die Galerie St. Gilles als Berater tätig. Er mochte die Affen Immendorffs so sehr, dass sie zu seinem Markenzeichen und dem seiner Restaurants Monkey's wurden.

(her)
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