Düsseldorf Immendorff-Prozess: Geuer zieht Klage zurück

Düsseldorf · Am Freitag sollte das Urteil gesprochen werden. Die klagende Partei will nun einzelne Werke erstreiten.

 Einst waren sie Geschäftspartner, heute stehen sie vor Gericht als Kontrahenten: die Verleger Dirk Geuer (li.) und Till Breckner.

Einst waren sie Geschäftspartner, heute stehen sie vor Gericht als Kontrahenten: die Verleger Dirk Geuer (li.) und Till Breckner.

Foto: Geuer/Breckner

Die Streitfrage sollte am Freitag vor dem Oberlandesgericht geklärt werden: Wem gehören die 376 Grafiken von Jörg Immendorff, die seit etwa zehn Jahren in einem Lager ruhen und auf die die Künstlerin und Galeristen-Ehefrau Yvonne Geuer Eigentumsrechte erhebt? Ihr Kontrahent, der beklagte Galerist Till Breckner, sagt, er sei nur der Verwahrer, die Werke gehörten dem Künstler und damit dessen Erbin Oda Jaune. Doch zur Urteilssprechung wird es gar nicht kommen, weil Geuer am 4. Oktober die Klage überraschend zurückgezogen hat.

Das gaben Yvonne und Dirk Geuer gestern im Gespräch mit unserer Zeitung preis. Warum sie das Berufungsverfahren abbrechen? Weil sie davon ausgehen, dass die Berufungsklage vom Oberlandesgericht abgewiesen wird. Und weil sie das nicht hinnehmen wollen, sondern darauf hoffen, dass sie im Nachgang einzelne Werke des Konvolutes zurückerstreiten können. Mit der Rücknahme der Klage wird allerdings das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts rechtskräftig, mit dem die Klage 2015 abgewiesen wurde.

Eine verzwickte Vorgeschichte hat dieser Prozess, der nur eines von vielen vor Gericht anhängigen Immendorff-Verfahren ist. Einst waren Dirk Geuer und Till Breckner Geschäftspartner in dem nach ihnen benannten Verlag Geuer/Breckner. Nach acht Jahren, im Jahr 2013, trennten sich ihre Wege - wie beide angeben, ging man nicht im Frieden auseinander. Im selben Jahr erhob Yvonne Geuer Anspruch auf das im Lager ruhende grafische Werk, die frisch verheiratete Künstlerin sagte, Immendorffs Grafiken gehörten ihr, Dirk Geuer habe sie ihr für 50.000 Euro verkauft. Darüber gebe es einen Kaufvertrag. Breckner hingegen behauptet bis heute, er und Geuer hätten die Arbeiten nur leihweise vom Künstler erhalten, um sie für Ausstellungen zu nutzen und vor allem, um das Werkverzeichnis zu erstellen, das 2006 herauskam. Jedenfalls gab Breckner die Werke nicht heraus, woraufhin Yvonne Geuer vor Gericht zog. Schon in erster Instanz wollte man dem familieninternen Kaufvertrag nicht so recht Glauben schenken, die in Schriftsätzen von mehreren hundert Seiten vorgelegten "Beweise" erkannte das Gericht offenbar nicht an.

Dirk Geuer sagt, die heute auf über eine Million Euro geschätzten Grafiken hätten mehrheitlich ihm gehört, er könne Kaufverträge, E-Mails und Quittungen vorlegen sowie Zeugen benennen aus Immendorffs Umfeld, die das bestätigten. Aber vor Gericht habe er nicht einmal aussagen dürfen. "Jetzt werden wir jede einzelne Grafik herausklagen", sagt er. Damit er das wieder selber tun kann, soll seine Frau eine Abtrittserklärung unterschreiben.

(RP)
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