Düsseldorf Kundin prallt gegen Glastür: Kaufhaus muss Schmerzensgeld zahlen

Düsseldorf · Ein Kaufhaus muss einer 67-jährigen Kundin, die in Düsseldorf gegen eine Glastür geprallt war, rund 1100 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Rentnerin hatte sich Schürfwunden und Prellungen zugezogen.

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte das Düsseldorfer Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadenersatz und Anwaltskosten.

Die Rentnerin war in Düsseldorf gegen eine nur teilweise geöffnete Glasschiebetür der dortigen Filiale geprallt. Sie zog sich Schürfwunden und Prellungen zu, eine Zahnbrücke zerbrach.

Das Kaufhaus habe die Glastür nicht erkennbar markiert und so gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, argumentierte die Klägerin und bekam Recht. Das Geschäft hatte nach dem Vorfall in Augenhöhe einen Streifen auf die Scheiben der Türelemente geklebt. "Nur aus Gründen äußerster Vorsicht", betonte die Filialleiterin in der Verhandlung und wies den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(lnw)
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