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Düsseldorf Lackierer scheitert mit Klage gegen Handwerkskammer

Düsseldorf · An einem Formfehler ist gestern beim Verwaltungsgericht die Klage eines Lackierers gescheitert, der bei einer Meisterprüfung der Handwerkskammer durchgefallen war. Wegen einer ausgeprägten Lese- und Rechtschreibschwäche hätte er mit mehr Zeit für seine Meisterprüfung rechnen dürfen, so der Kläger. Die Handwerkskammer wies das zurück. Man komme Legasthenikern genug entgegen, zudem sei ihm schon vor der Prüfung mitgeteilt worden, dass man ihm keinen zusätzlichen Nachteilsausgleich einräumen werde.

Dass der Mann trotzdem versucht hatte, die Prüfung zu schaffen, erwies sich nun als Fehler. Das Gericht betonte, er hätte nach Verweigerung des zusätzlichen Nachteilsausgleichs direkt protestieren müssen. Weil er das nicht tat und durchfiel, sei der Protest gegen das Ergebnis aussichtlos. Der Maler und sein Anwalt zogen die Klage also zurück.

(wuk)
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