Düsseldorf Lagerfeuer im eigenen Garten bringt Mann vor Gericht

Düsseldorf · Ein Gerresheimer Unternehmer hat sich am Mittwoch gerichtlich gegen eine Geldbuße wegen eines Feuers auf seinem Grundstück gewehrt. Sein Protest war erfolgreich - zufrieden stellte ihn das aber nicht.

 Auch Lagerfeuer im eigenen Garten sind illegal, wenn sie nicht bei der Stadt angemeldet werden.

Auch Lagerfeuer im eigenen Garten sind illegal, wenn sie nicht bei der Stadt angemeldet werden.

Foto: dpa, Patrick Pleul

Im Stadtgebiet gilt jedes private Feuer, das nicht bei der Stadt angemeldet wurde, als illegal. Das betrifft sogar Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück, wie ein Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr gestern beim Amtsgericht betonte.

Dort wehrte sich ein Gerresheimer Unternehmer (34) gegen 100 Euro Buße, weil er im Garten hinter seinem Haus an der Morper Straße vor einem Jahr mit seiner Freundin am Lagerfeuer gesessen und Stockbrot geröstet hatte. Sein Protest bei Gericht war erfolgreich, die Buße wurde ihm erlassen. Zufrieden war der Hausbesitzer aber nicht.

"Auf meinem Grundstück kann ich machen, was ich will!" Darauf pochte der 34-Jährige, als die Feuerwehr mit Rettungswagen, Löschfahrzeugen und einem Leiterwagen vor seinem Haus stand. Alarm ausgelöst hatte ein Zugführer, der gegen 22 Uhr auf dem angrenzenden Gleis mit seinem Zug vorbeigefahren und das lodernde Feuer bemerkt hatte.

Der Unternehmer und seine Freundin beteuerten gestern, sie hätten keineswegs Baumabfall und Papier verbrannt. Dem Paar habe nur der Sinn nach Romantik gestanden, nach Lagerfeuer und Stockbrot "wie früher halt". Dass plötzlich ringsum Blaulichter über den Nachthimmel zuckten, "haben wir gar nicht auf uns bezogen", so die Freundin des Unternehmers. Zumal das Lagerfeuer in einer in den Boden eingelassenen Metallschale entzündet und darin nur Holzscheite verbrannt worden seien, wie man sie in Kaminen oder Holzöfen verwendet.

Die Feuerwehr bestand trotzdem darauf, dass die Flammen gelöscht werden, "damit sie nicht auslaufen", so der Einsatzleiter gestern im Zeugenstand. Dass jedes privat entzündete, aber von der Stadt nicht genehmigte Feuer zwangläufig illegal ist, "wusste ich als Laie auch nicht", so der Richter. Ob hier aber wirklich nur Holzscheite oder doch Holzabfälle und Unrat verbrannt wurden (wie der Einsatzleiter vermutete), ließ sich nicht mehr klären.

Der Richter stellte das Verfahren gegen den Unternehmer also ein - ohne Geldbuße. Der 34-Jährige pochte aber auf einen Freispruch. Immerhin habe er beruflich oft mit dem Umweltamt zu tun, wolle sich jetzt nicht als Umweltsünder hinstellen lassen. Doch dieser Appell blieb beim Richter erfolglos.

(wuk)
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