Düsseldorf Land NRW muss Bewerber 6700 Euro zahlen

Düsseldorf · Einen Achtungserfolg erzielte ein Kaufmann (59) am Dienstag beim Arbeitsgericht gegen das Land NRW. Wegen Diskriminierung bei der Jobsuche innerhalb der Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) zahlt das Land dem Kläger jetzt eine Abfindung von 6700 Euro.

Darauf einigten sich Landes-Vertreter mit der Anwältin des Kaufmanns. Der Kläger hatte in seiner Bewerbung offen zugegeben, dass er nach einem Herzinfarkt vor sieben Jahren als schwerbehindert gilt.

Dennoch war er zum Vorstellungsgespräch für den JVA-Job nicht mal eingeladen worden. Dazu wäre die JVA-Leitung laut Sozialgesetzbuch aber verpflichtet gewesen. Vertreter des Landes räumten im Prozess ein, das sei "misslich gelaufen".

Zumal dem sogar überqualifizierten Kläger auf dessen Rüge hin noch mitgeteilt worden war, er sei offensichtlich ungeeignet für jene Stelle, da er seit Mai 2012 als arbeitssuchend gelte. "Die sich daraus ergebenden Defizite wiegen so schwer, dass eine Einstellung nicht in Frage kam".

Davon rückten die Landes-Vertreter am Dienstag in der Verhandlung innerhalb weniger Minuten ab. Das Gericht hatte zudem erklärt, dass die Diskriminierungsklage des Kaufmanns "hohe Erfolgsaussichten" habe. Nach der Einigung erhält der Kläger zwar eine Abfindung, einen Job hat er aber noch immer nicht. Die Stelle, für die er sich beworben hatte, ist inzwischen anderweitig vergeben.

(wuk)
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