Düsseldorf Landgericht verhandelt über den "Kantholz"-Fall

Düsseldorf · Drei Jahre nach dem Tod eines 44-Jährigen an einer Rheinbahnhaltestelle in Unterrath kommt der Fall endlich vor Gericht. Ab Donnerstag muss sich ein inzwischen 20-Jähriger wegen Totschlags verantworten.

Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen
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Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen

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Foto: Bretz, Andreas

Er hatte - das ist unbestritten - am 4. Oktober 2013 nach einem Streit in der Straßenbahn dem 44-Jährigen mit einem Kantholz eine Kopfverletzung zugefügt, an deren Folgen der Mann sechs Tage später gestorben war.

Der damals 17-Jährige hatte sich auf Notwehr berufen: Nachdem der Ältere sich über die laute Musik beklagt hatte, die der Schüler mit mehreren anderen Jugendlichen über sein Handy abspielte, will sich der junge Mann provoziert gefühlt und nach dem 60 Zentimeter langen Kantholz gegriffen haben, das zufällig in der Bahn gelegen habe. Als die Jugendlichen die Bahn an der Haltestelle An der Piwipp verließen, habe das spätere Opfer mit seinem Gürtel nach dem Angeklagten geschlagen, der sich mit dem Kantholz zur Wehr gesetzt haben will.

Die Staatsanwaltschaft war dieser Darstellung des Jugendlichen gefolgt und hatte das Verfahren zunächst eingestellt - nicht zuletzt, weil sich trotz vieler Aufrufe niemals die Bahnfahrer gemeldet haben, die das Geschehen beobachtet haben müssen. Die bekannten Zeugenaussagen reichten der Staatsanwaltschaft nicht, um die Darstellung des jungen Mannes zu widerlegen.

Dass er nun doch angeklagt ist, hat die Familie des Opfers mit einem Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht bereits im Februar 2015 erreicht. Doch vor allem Terminprobleme beim Landgericht hatten den Prozess erneut verzögert, der nun am Donnerstag um 9.30 Uhr beginnt. Die 7. Strafkammer hat fünf Verhandlungstage vorgesehen.

(sg)
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