Düsseldorf Lehrer verklagt Schülerin nach Beleidigung auf Facebook

Düsseldorf · Weil sie ihren Lehrer bei Facebook diffamierte, muss eine Schülerin in Düsseldorf vor Gericht. Der 14-Jährigen drohen bis zu zwölf Monate Haft. Ein Fachanwalt verlangt einen Internet-Führerschein für Jugendliche.

 Ein Lehrer aus Düsseldorf verklagt seine Schülerin. (Symbolbild)

Ein Lehrer aus Düsseldorf verklagt seine Schülerin. (Symbolbild)

Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Sie fotografierte ihren Lehrer heimlich im Unterricht, lud das Bild im Internet hoch und versah es mit einer Beleidigung — wegen eines Facebook-Posts drohen einer 14-jährigen Schülerin einer Förderschule nun bis zu zwölf Monate Haft. Die Düsseldorferin hatte das Foto im Herbst vergangenen Jahres aufgenommen und mit den Worten "Behinderter Lehrer ever" in dem sozialen Netzwerk veröffentlicht. Ein Mitschüler entdeckte das Bild und zeigte es dem betroffenen Lehrer. Der 64-Jährige fühlte sich derart angegriffen, dass er seine Schülerin verklagte. Am 7. Juni steht sie deshalb vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Auffälligster Umstand in dem Verfahren ist die Tatsache, dass der Lehrer die Minderjährige strafrechtlich belangen will — theoretisch hätte er sie auch zivilrechtlich verklagen können. In diesem Fall wäre es vor Gericht in erster Linie um eine Unterlassung gegangen. Zudem hätte er auf diesem Weg das Entfernen des Beitrags und unter Umständen die Zahlung eines Schadenersatzes erwirken können. In einem strafrechtlichen Prozess hingegen wird es nun voraussichtlich um die Bestrafung der Tat gehen. "Vielleicht will der Lehrer ein Exempel statuieren, vielleicht aber auch nur Geld sparen", erklärt der Düsseldorfer Medienanwalt Michael Terhaag.

Im Prozess wird es vor allem darauf ankommen, für wie viele Menschen der Facebook-Beitrag sichtbar war, der Post also nur vom Freundeskreis der Schülerin oder einer weitaus größeren Zahl von Menschen gelesen wurde. "Unter anderem davon wird das Strafmaß letztlich abhängen", so der Rechtsexperte. Da es sich jedoch in jedem Fall um eine Beleidigung handele, sei dies eigentlich nur ein "Schein-Argument".

Wichtiger sei die Frage nach der Einsichtsfähigkeit der 14-Jährigen. Vor Gericht werde untersucht, inwieweit die Schülerin bewerten konnte, was sie tat — und genau dort hat der Fachanwalt Bedenken. "Wenn man sieht, was Erwachsene Menschen teilweise in den sozialen Netzwerken von sich geben, ist es doch zweifelhaft, dass eine 14-Jährige ihr Verhalten schon einschätzen kann." Grundsätzlich — auch ohne Beleidigung — habe die Schülerin durch das heimliche Fotografieren und Veröffentlichen des Bildes gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Lehrers verstoßen.

Keinen Einfluss auf das Urteil wird der Umstand haben, dass die Worte im Internet und nicht etwa im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof geäußert wurden. "Beleidigung ist Beleidigung", erklärt Terhaag. Und für die sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten oder ein Ordnungsgeld vor. Dass es aber tatsächlich zu einer derartigen Verurteilung kommt, hält der Düsseldorfer Anwalt für unwahrscheinlich. "Der Richter wird den Finger heben, die Schülerin aber wohl nicht ins Gefängnis gehen. Vielleicht muss sie am Ende am Benrather Schloss Laub fegen." Möglich sei auch die Einstellung des Verfahrens.

Auch wenn es möglicherweise nicht zu einer Verurteilung kommt, hält Michael Terhaag den Prozess für angebracht. "Ein solches Verfahren kann auch wachrütteln", sagt er. Viele Jugendliche wüssten häufig nicht, welche Gefahren im Internet lauern und wie schnell sie eine Straftat begehen. "Ein Internet-Führerschein für Jugendliche ist längst überfällig."

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