Düsseldorf Letztes Urteil im Altstadtgericht gefällt

Düsseldorf · Vor fünf Zuschauern hat Richterin Birgit Maiworm vom Landgericht am Mittwoch um 13 Uhr das letzte Strafurteil im Justizgebäude an der Mühlenstraße gefällt. Einen Tag vor dem Umzug von Amts- und Landgericht ins neue Justizzentrum nach Oberbilk, der am Donnerstag beginnt, verhängte die 12. Strafkammer eine mehrjährige Haftstrafe gegen einen 48-jährigen Drogenzüchter.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Er hatte gestanden, jahrelang in mehreren Lagerhallen rund um Düsseldorf Marihuana angepflanzt und dann verkauft zu haben. Nach dem Urteil bekannte die Vorsitzende Richterin Maiworm, wie schwer ihr der Abschied aus der Altstadt falle. Das alte Justizgebäude "war ja doch mein zweites Wohnzimmer".

"Zum letzten Mal in diesem Gebäude" — mit dieser Anmerkung hatte Maiworm den besonderen Prozesstag im Sitzungssaal L19 eröffnet. Dann rutschte die Richterin beim Hinsetzen eine Handbreit tiefer als gewollt: Die Gasfeder des betagten Richterstuhls versagte schon vor dem offiziellen Auszugstermin den Sitzungsdienst.

"Hoffentlich sind die Stühle im neuen Gebäude besser", merkte die Richterin an, ging dann zur Tagesordnung über. Am vierten Verhandlungstag gegen den 48-jährigen Schreiner war an einem Schuldspruch nicht zu zweifeln. Er hatte laut Geständnis nach beruflichen Misserfolgen als Caterer zwei Lagerhallen in Köln zu Drogenfarmen umgerüstet.

Anfangs mit Marihuana-Pflanzen noch experimentierend, ließ er sich von den Zuchterfolgen aber rasch begeistern, eröffnete weitere Plantagen, tat sich zuletzt mit zwei Freunden als Kompagnons zur Marihuana-Zucht zusammen. Als ein Tipp die Polizei auf die Spur eines Komplizen brachte, nannte der auch seine Mittäter.

Rund 40 Kilo waren durch die Zucht des Angeklagten in den Drogenhandel gelangt. Dafür soll er jetzt sechs Jahre und drei Monate in Haft, 10.000 Euro werden von ihm als Drogengewinn abgeschöpft.

Kaum zwanzig Minuten brauchte die routinierte Strafkammer, um dieses Urteil zu begründen — und damit das letzte Strafurteil an der Mühlenstraße abzuschließen. Der Neuanfang im Justizzentrum an der Werdener Straße ist für Dienstag nächster Woche vorgesehen.

(RP)
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