Aufarbeitung des Unglücks mit 21 Toten Loveparade-Prozess soll im Kongresszentrum Düsseldorf stattfinden

Düsseldorf · Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Zehn Beschuldigte werden vor Gericht stehen. Der Prozess soll im Kongresszentrum Düsseldorf stattfinden. Wann, ist noch unklar.

Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Das Landgericht in Duisburg hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte, Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters, mangels Erfolgsaussichten zunächst nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde eingelegt.

Vor gut einem Jahr hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses noch abgelehnt. Das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, hatte nach Einschätzung der Richter "gravierende inhaltliche und methodische Mängel" aufgewiesen.

Unter anderem die Staatsanwaltschaft Duisburg legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Dieser gab das OLG nun statt. Die Verhandlung wurde an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Sie soll dort allerdings vor einer anderen Kammer, der 6. Großen Strafkammer, stattfinden.

Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Nacht der 1000 Lichter:
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Nacht der 1000 Lichter: Gedenken an Loveparade-Opfer

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Foto: dpa, rwe vge

"Der Prozess soll im Kongresszentrum Düsseldorf stattfinden", sagte Andreas Vitek, Sprecher des OLG, unserer Redaktion. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest. Gegen den Beschluss kann nach Angaben eines Gerichtssprechers kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die 6. Strafkammer werde den Prozess nun vorbereiten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg unserer Redaktion. Wie lange es dauere, bis der Prozess beginnen könne, sei aber nicht abzusehen.

Die Anklage richtet sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Anders als die Duisburger Richter vor einem Jahr hält der zuständige Senat beim OLG eine Verurteilung der Angeklagten für "hinreichend wahrscheinlich". Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar. "Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf", hieß es in einer Mitteilung.

Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.

Das OLG kritisierte die Landgerichts-Kammer. "Wesentliche Elemente des ermittelten Sachverhalts seien bei der Prüfung der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt und deshalb nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht worden", teilte das OLG mit.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hingegen hat die Anordnung des Strafprozesses begrüßt. "Die Entscheidung des Senates verschafft den Opfern und ihren Angehörigen die Gewissheit, dass es nunmehr in Kürze zu einer juristischen Aufarbeitung des Unglücks in einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt", teilte die Behörde am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft werde bei der Hauptverhandlung alles daran setzen, dass die zahlreichen drängenden Fragen zur Verantwortlichkeit für das Unglück umfassend geklärt werden.

Erleichtert haben die Anwälte der Loveparade-Opfer auf die Entscheidung reagiert. "Das kommt unerwartet, aber es ist sehr erfreulich", sagte Professor Thomas Feltes der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Bochum. Er vertritt einen Vater, dessen Tochter bei dem Technofestival am 24. Juli 2010 ums Leben kam.

Anwältin Bärbel Schönhof betonte, ein möglicher Freispruch sei für die Opfer zwar schwer zu verkraften. Aber es sei wichtig, den Sachverhalt aufzuarbeiten. "Es muss geklärt werden, was passiert ist, wo Fehler gemacht wurden", sagte Schönhof, die mehrere Opfer vertritt. Mit einem zügigen Prozessbeginn rechnet sie nicht: "Ich habe da meine Zweifel, Messehallen sind ja weit im Voraus ausgebucht."

Vertreter von Angehörigen und Traumatisierten hatten sich vor einem Jahr entsetzt über den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss der 5. Kammer geäußert. Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte Unverständnis signalisiert. Gerichtspräsident Ulf-Thomas Bender hatte damals auch Verständnis für die Enttäuschung der Opfer geäußert, die Entscheidung jedoch als "juristisch unumgänglich" bezeichnet.

(csh/top/lnw)
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