Düsseldorf Mann hortete 36.000 Dateien mit Kinderpornografie

Düsseldorf · Ein 52-Jähriger ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte über Jahre verbotenes Material gesammelt.

Knapp einer Haftstrafe entgangen ist ein Transportarbeiter (52) gestern beim Amtsgericht. Dort gab er zu, insgesamt fast 36.000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen - und diese Fotos und Videos auch verbreitet zu haben. Eine erfahrene Ermittlerin bezeichnete das Material als "das mit Abstand widerwärtigste, was ich je gesehen habe". Die Richter gewährten dem Angeklagten eine weitere Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Aufnahmen kleiner Kinder, denen Ekel, Schmerzen und Angst deutlich anzusehen waren, hatte der 52-Jährige seit August 2012 blockweise aus dem Internet gezogen und auf diversen Festplatten gespeichert. Damit das Herunterladen schneller ging, hat er sogar ein besonderes Prämiensystem der Anbieter genutzt - und zugestimmt, dass jene Aufnahmen auch anderen zur Verfügung gestellt wurden. Es sei ihm nun "hochnotpeinlich", sich dazu vor Gericht zu äußern, so seine Anwältin. Pauschal hat der 52-Jährige aber alle Vorwürfe eingeräumt.

Anfangs sei er über die schockierenden Aufnahmen entsetzt gewesen, dann aber neugierig geworden, zuletzt habe er gar Gefallen daran gefunden. "Ich hatte eine rosarote Brille auf, habe die Aufnahmen verharmlost. Heute kann ich mir kaum noch vorstellen, dass es so weit überhaupt gekommen ist!" Seit zwei Jahren sei er jetzt in Therapie, um seine Defizite aufzuarbeiten: "Ich bin sehr motiviert, da hinzugehen, arbeite immens daran!" Über spezielle Ermittlungen waren die Behörden nach 15 Monaten auf seine Spur gekommen - und hatten herausgefunden, dass er schon Mitte 2012 wegen solcher Aufnahmen zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden und nur zwei Monate danach rückfällig geworden war. Die ermittelnde Kriminalbeamtin fand die bei ihm entdeckten Dateien so schlimm, dass sie sich nun in eine andere Abteilung versetzen ließ.

Die Richter gewährten dem 52-Jährigen trotzdem eine zweite Bewährungs-Chance, honorierten so sein Geständnis und seine Therapieteilnahme. Als Auflage muss er die Therapie fortsetzen und 1500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und neun Monate für den 52-Jährigen gefordert, der wegen der früheren Strafe noch unter Bewährung steht. Ob der Ankläger das viel mildere Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, ist noch unklar.

(wuk)
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