Düsseldorf Mann muss 450 Euro für Fahrrad-Diebstahl zahlen

Düsseldorf · Sogar billige Fahrradschlösser, die leicht ohne Werkzeuge zu knacken sind, gelten juristisch als wirksame Sicherung. Das musste sich ein Fahrraddieb (50) gestern vom Landgericht sagen lassen. Der Mann hatte zugegeben, im April 2014 in der Altstadt ein fast 1500 Euro teures Fahrrad mitgenommen zu haben. Vom Verkaufserlös wollte er seinen Sohn aus Rumänien an den Rhein holen, um ihn hier besser betreuen zu können.

Zunächst gab er an, er habe geglaubt, das hochwertige Rad sei Sperrmüll, den er ungestraft mitnehmen dürfe. Später sagte er, das Rad sei nur mit einer billigen Blechschließe gesichert gewesen, die er mit bloßen Händen aufbiegen konnte. Wegen schweren Aufbruch-Diebstahls könne er daher gar nicht bestraft werden, sondern höchstens als einfacher Dieb.

Das Landgericht entschied allerdings: Auch wenn eine Rad-Sicherung "qualitativ nicht hochwertig" ist, wird sie vom Besitzer ja zur Sicherung seines Rades gegen Diebstahl angebracht. Ob versierte Fachkräfte dann nur die Daumen brauchen, um die Sperre zu überwinden, oder schweres Gerät - stets sei von schwerem Diebstahl auszugehen. Die frühere Geldstrafe von 350 Euro gegen den 50-Jährigen wurde deshalb auf Berufung der Staatsanwältin jetzt auf 450 Euro erhöht.

(wuk)
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