Prozess in Düsseldorf Mann verkaufte Wodka an 13-Jährige — 1600 Euro Strafe

Düsseldorf · Er hatte einer 13-jährigen Schülerin illegal Wodka verkauft – nun muss ein Kioskbesitzer 1600 Euro Strafe zahlen. Das Mädchen hatte den Wodka ohne Nachfrage durch den Betreiber erhalten. Ein 14-Jähriger kam nach dem Konsum mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.

 Das Land- und Amtsgericht Düsseldorf (Symbolbild).

Das Land- und Amtsgericht Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Er hatte einer 13-jährigen Schülerin illegal Wodka verkauft — nun muss ein Kioskbesitzer 1600 Euro Strafe zahlen. Das Mädchen hatte den Wodka ohne Nachfrage durch den Betreiber erhalten. Ein 14-Jähriger kam nach dem Konsum mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.

An einem Januarabend 2016 war das Mädchen in dem Büdchen ohne jede Nachfrage oder einen Altersnachweis bedient worden, hatte problemlos eine Wodka-Flasche kaufen können. Ein 14-jähriger Mitschüler erlitt kurz nach dem Genuss der Spirituose eine Alkoholvergiftung. Er musste eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Die Geldstrafe gegen den Verkäufer erging wegen fahrlässiger Körperverletzung.

"Ich wusste von Freunden, dass man in diesem Büdchen ganz leicht Alkohol und Zigaretten kaufen kann", berichtete die inzwischen 15-Jährige. Allerdings "bekamen nur Mädchen dort etwas, weil sie wohl älter oder reifer aussahen", vermutete die Schülerin. Von zwei dort tätigen Büdchen-Verkäufern sei der Jüngere stets bereit gewesen, Schnaps und Zigaretten auch ohne Altersprüfung über den Tresen zu geben.

Den Angeklagten hat die Schülerin sofort wiedererkannt. Bei ihm habe sie damals auf Bitte ihres Mitschülers jene Flasche gekauft, habe ihm die Ware dann vor dem Geschäft ausgehändigt. Sie habe gewusst, dass der Junge sich mit Freunden "zum Trinken" treffen wollte. Dabei setzte der Alkohol dem inzwischen 15-Jährigen massiv zu.

Laut Anklage hätte der Verkäufer schon vorher erkennen müssen, dass Jugendliche aufgrund ihrer Unerfahrenheit den Schnaps zeitnah und in großen Mengen konsumieren würden und sich dadurch in erhebliche Gefahren bringen können. Und doch legte er gegen die Geldstrafe sogar Protest ein. In der Verhandlung wollte er zu den Vorwürfen nichts sagen. Erst, als er von den Schülern wiedererkannt und erheblich belastet wurde, zog er den Protest nach Rücksprache mit seiner Anwältin zurück und akzeptierte die Strafe.

(wuk)
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