Düsseldorf Mann will Altstadt-Streit schlichten und wird Opfer

Düsseldorf · An einem Dezemberabend vor zwei Jahren wollte Kai L. eigentlich einen Streit zwischen Unbekannten in der Düsseldorfer Altstadt schlichten - und geriet mitten hinein. Nach einem Tritt erleidet der heute 23-Jährige mehrere Knochenbrüche.

Er sah, wie auf eine am Boden liegende Person eingetreten wird. So schildert er später als Zeuge vor Gericht die Situation. Der heute 23-Jährige lässt sich zu dieser Zeit gerade zum Rettungssanitäter ausbilden. Was er sieht, schockiert ihn. Also spricht er den Angreifer an, sagt ihm, er solle damit aufhören. Da versetzt dieser ihm unversehens einen derart heftigen Tritt, dass L. mehrere komplizierte Brüche im rechten Sprunggelenk erleidet.

Der 21-jährige Angreifer Selim C. erhielt bereits mit Urteil vom Oktober 2014 ein einjähriges "Altstadt-Verbot". Jeweils zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des nächsten Tages, durfte er sich nicht in der Altstadt aufhalten. Außerdem muss er an L. 1000 Euro zahlen. Gegen das Urteil hat der Angeklagte nun Berufung eingelegt.

L. spürt die Folgen des Angriffs noch immer, berichtet er. Lange konnte er sich nur mit Krücken fortbewegen. Seine Ausbildung zum Rettungssanitäter musste er abbrechen. "Ich hatte den theoretischen Teil schon absolviert. Leider konnte ich nach dem Bruch das Bein nicht mehr so stark belasten, wie es im Dienst nötig ist, zum Beispiel beim Tragen von Patienten oder wenn wir schnell zu Unfallstellen rennen müssen." Obwohl die Verwicklung in den Streit, mit dem er gar nichts zu tun hatte, seine Pläne völlig durchkreuzt hat, bereut er keinesfalls, eingegriffen zu haben. "Ich würde es auf jeden Fall wieder so machen, schon allein deswegen, weil ich nicht derjenige sein möchte, der da am Boden liegt."

Mittlerweile arbeitet L. wieder in seinem ursprünglich erlernten Beruf als Elektriker. Sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann geht von einem gezielten Tritt aus. Er ist überzeugt davon, dass "man sowas in Fitness-Studios lernen" könne. "Ich hoffe, dass wir einen finanziellen Ausgleich über das Zivilrecht finden. Den Schaden schätze ich auf mehr als 20.000 Euro." Sein Mandant habe von dem Angriff eine lebenslange Beeinträchtigung davongetragen.

Dennoch kam es gestern nicht zur Verhandlung. Die Gerichtsakte war zwischenzeitlich verschwunden gewesen und erst am vergangenen Freitag zurückgelangt, wie die Richterin ausführte. Daher beantragte Lauppe-Assmann eine Vertagung.

(vpa)
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