Düsseldorf Maus stoppte Flugzeug: Passagiere erhalten kein Geld

Düsseldorf · Amtsgericht lehnt Schadenersatzzahlung ab.

Entert eine Maus ein Flugzeug und sorgt dadurch für massive Verspätungen beim Abflug, muss die Fluggesellschaft ihre Passagiere nicht dafür entschädigen. So hat gestern das Amtsgericht entschieden und die Klage einer Frau aus Meerbusch abgewiesen. Sie hatte 620 Euro von der Airline gefordert, weil sie im November 2011 wegen einer Maus mit fast sechs Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet war. Die Airline habe das Eindringen des Schädlings aber weder vorhersehen noch vermeiden können - und sich zügig um eine Ersatzmaschine gekümmert, so das Urteil. (Az: 47 C 17099/13)

Statt zur Mittagszeit hatte die Klägerin ihr Düsseldorfer Ziel erst um 18.45 Uhr erreicht. Laut EU-Fluggastrechteverordnung können Passagiere bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden bis zu 600 Euro Entschädigung fordern - wenn die Flugstrecke länger als 1500 Kilometer betrug. Das war hier der Fall. Die Frau wollte von Punta Cana (Dominikanische Republik) nach Paris und weiter nach Düsseldorf reisen. Doch schon der Start in Punta Cana verschob sich um fast drei Stunden. Schuld daran war eine Maus an Bord, die vergeblich gejagt wurde. Da die Maschine deswegen desinfiziert werden musste, sorgte die Airline zügig für ein Ersatzflugzeug. Ihren Anschlussflug nach Düsseldorf hat die Klägerin daraufhin verpasst. Die Airline gab an, eine Maus an Bord sei vergleichbar mit einem Vogelschlag, denn auch hier wirke ein Tier urplötzlich auf den Flugbetrieb ein. Dem ist das Gericht gefolgt. Eine Maus an Bord sei als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten, der eine Haftung der Airline ausschließt.

So entspreche "eine Maus im Flugzeug nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge. Der Kontakt mit freilebenden und freilaufenden Kleintieren stellt im täglichen Flughafenverkehr eine Ausnahme dar." Solche Vorfälle seien nicht vorhersehbar und auch nicht beherrschbar, also müsse die Airline für die Folgen nicht einstehen. Zumal die Firma alle Maßnahmen getroffen habe, um die Verspätung noch einzugrenzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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