Düsseldorf Medici-Hotel: Firmen warten auf ihr Geld

Düsseldorf · Das frühere Stadthaus wurde zu einer Herberge höchsten Standards. Aber einer Reihe von Handwerkern fehlt Geld. Sie haben daher den Betreiber Derag verklagt. Der hingegen spricht von Mängeln. Es geht um fünf Millionen Euro.

Stadthaus: So wird das Hotel de Medici ausgebaut
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Wenn heute Abend eine handverlesene Gästeschar durch die exquisiten Räume des Medici-Hotels an der Mühlenstraße schlendert, dabei edle Tropfen und feine Delikatessen genießt, wird das einer Reihe von Handwerkern und Dienstleistern schwer auf den Magen schlagen - denn deren Betriebe warten seit vielen Monaten auf ihr Geld und sind nun vor Gericht. Es geht um über fünf Millionen Euro.

In mehreren Klagen fordern sie den Hotel-Eigner und Betreiber, die Derag Gruppe, auf, die offenen Rechnungen zu begleichen. Derag-Vorstand Heinz Mayer (Österreich) bestätigte gestern den Rechtsstreit, sieht die Lage allerdings anders: Man habe nicht gezahlt aufgrund erheblicher Mängel und Schäden durch nicht eingehaltene Termine. Mit einer der Firmen verhandele man gerade über einen Vergleich.

 Schick und edel: das Foyer des neuen Medici-Hotels an der Mühlenstraße. Mit den Handwerker-Rechnungen befassen sich jetzt Gerichte.

Schick und edel: das Foyer des neuen Medici-Hotels an der Mühlenstraße. Mit den Handwerker-Rechnungen befassen sich jetzt Gerichte.

Foto: bretz

Dass es durchweg Mängel gegeben habe, bestreiten die Handwerker. Dirk Jedamzik, Dachdecker aus Olsberg (Sauerland): "Unsere Leistungen sind von einem Gutachter als korrekt beurteilt worden, man hat uns eine Sicherheit für 240 000 Euro eingeräumt - aber dennoch wird nicht gezahlt!" Mehrere Betroffene haben erlebt, dass vier Betriebe an der Baustelle in Insolvenz gingen, weil sie kein Geld sahen.

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Foto: Meyer Schmitz Morkramer Architekten

Kommt es zu den Prozessen, dürften sie kompliziert werden, denn die Handwerker können nicht direkt gegen das Hotel oder den Besitzer der Immobilie, eben die Derag Gruppe klagen, sondern sie müssen sich mit einem komplizierten Firmengeflecht auseinandersetzen, hinter dem aber stets zwei Männer stehen - Max Michael Schlereth und sein Vater Max aus Österreich.

Weil die Handwerker sich bei der Auftragsvergabe darauf einließen, mit einer zwischengeschalteten Tochterfirma den Vertrag abzuschließen (z. B. mit der TBV Baugesellschaft mbH Austria, Sitz in München), ist ihnen auch das Instrument der dinglichen Sicherung (am Grundstück oder dem Objekt selbst) verwehrt, denn die Tochterfirmen sind keine Eigentümer der Immobilien. Dass man sich dennoch auf den Handel einließ, bereuen einige Firmen inzwischen bitter. Als sie solche Sicherungshypotheken eintragen lassen wollten, wurden ihnen die Verträge gekündigt, behaupten sie. Auf dem Weg einer konzertierten Klage versuchen sie nun, vor dem Landgericht München an ihr Geld zu kommen. Auch ein Düsseldorfer Bau-Planer klagt (AZ 50 14 368 / 13), wie sein Anwalt Jörg Zerhusen (Kanzlei RWP) bestätigt. Der Jurist erklärt, ein solcher Rechtsstreit sei in der Baubranche nicht ungewöhnlich, aber im konkreten Fall seien das Firmengeflecht und die Art der Auftragsvergabe durch eine Tochtergesellschaft auffallend. Auch deren Argumentation gegen eine Honorarforderung sei kurios: Man habe erklärt, als Unternehmen aus Österreich mit den deutschen Regeln für Honorarvereinbarung nicht vertraut gewesen zu sein.

Betroffen sind unter anderem ein Möbelschreiner, ein Spezialist für Trockenbau, ein Heizungs- und Sanitär-Betrieb und ein Dachdecker. Allein die Firma für Haustechnik aus Köln sitzt auf offenen Rechnungen von rund drei Millionen Euro, bei den anderen sind es Beträge von je mehreren Hunderttausend Euro.

Das Hotel wurde vor einigen Wochen fertig, heute Abend ist die offizielle Eröffnungsparty.

(RP)
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