Düsseldorf Micky-Maus-Räuber kommen mit Bewährung davon

Düsseldorf · Aus einer Schrecksekunde für zwei Angeklagte beim Landgericht wurde gestern eine Stunde. Für ihre Beteiligung an einem Überfall auf einen 31-Jährigen in dessen Wohnung in Derendorf im Oktober 2010 sollten sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eigentlich für fünf Jahre und drei Monate in Haft.

Doch das Landgericht ließ die Räuber, die bei der so genannten Micky-Maus-Bande mitgemacht hatten, eine Stunde nach den Plädoyers mit zwei Jahren Bewährungsstrafe wieder laufen. Genauso waren 2014 schon ihre beiden anderen Raub-Komplizen bestraft worden.

Nach dem Tipp eines Drogendealers hatte das Quartett am Tatabend mit einem Elektroschocker, einem Baseballschläger und mit Totenkopf-Masken aus einem Micky-Maus-Heft das Opfer heimgesucht. Der Mieter wurde überwältigt, dann wurden seine Wertsachen weggeschleppt inklusive Fernseher, Spielekonsole, Geldbeutel und einer Luxus-Armbanduhr. Zwei der Räuber wurden dafür 2014 so milde bestraft, weil sie die Namen der beiden Mit-Räuber genannt haben. Denen (nun 28 und 33 Jahre alt) wurde jetzt nachträglich der Prozess gemacht.

Auch sie haben die Gewalttat von damals gestanden, ihr Leben aber inzwischen umgekrempelt, sich von Drogen abgewandt, beruflich und familiär etwas aufgebaut. Und der Jüngere hat sich beim Opfer nicht nur entschuldigt, sondern als Geste der Reue dem Überfallenen noch 300 Euro in bar mitgebracht. Dennoch fand der Staatsanwalt, dass die Mindeststrafe von fünf Jahren Haft für bewaffneten Raub hier noch überschritten werden sollte.

Das hat das Landgericht, das unter derselben Vorsitzenden Richterin 2014 auch die ersten beiden Täter abgeurteilt hatte, nicht übernommen. Die Kammer wertete die Tatbeteiligung der Angeklagten als "minderschweren Fall", konnte so die Mindeststrafe von fünf Jahren Haft deutlich unterschreiten. Mit Tränen der Erleichterung ließen beide Männer nach dem Urteil ihren Gefühlen dann freien Lauf.

(wuk)
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