Düsseldorf Mietobergrenzen für Bedürftige sind bald höher

Düsseldorf · In Düsseldorf werden die Mietobergrenzen für Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung angepasst und um rund 15 Cent pro Quadratmeter angehoben. Das teilte die Stadt gestern mit. Diese Grenzen gelten vor allem für Arbeitssuchende, die Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen oder Grundsicherung im Alter vom Amt für soziale Sicherung und Integration bekommen. Aber auch für Asylberechtigte und Flüchtlinge können sie wichtig sein. "Düsseldorf beweist sich damit einmal mehr als soziale Stadt", sagt Sozialdezernent Burkhard Hintzsche. Mit der Anhebung der Obergrenzen trage die Stadt den gestiegenen Mieten Rechnung und kommen all jenen Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, entgegen, so der Dezernent.

Konkret sieht die neue Regelung wie folgt aus: Bei einer Einzelperson gelten beispielsweise zukünftig bis zu 415 Euro (bisher 407 Euro) als angemessen. Für einen Haushalt mit zwei Personen sind es maximal 514 Euro (bisher 504 Euro). Bei einer Familie mit zwei Kindern oder insgesamt vier Personen im Haushalt können bis zu 805 Euro (bisher waren es 790 Euro) anerkannt werden. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit fünf Haushaltsmitgliedern wird mit bis zu 1060 Euro (bisher 1.040 Euro) gerechnet. Diese Grenzwerte beziehen sich auf die Miete plus Nebenkosten ohne die Kosten für die Heizung, also auf die Brutto-Kaltmiete. Die Heizkosten werden je nach Art der Heizung zusätzlich berücksichtigt.

(dr)
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