Flutkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Landrat ein
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Düsseldorf Mietstreit: Reparaturen sind kein Grund für Mieterhöhung

Düsseldorf · Die Klage eines Anwohners (70) der Potsdamer Straße gegen einen Modernisierungszuschlag von 280 Euro monatlich hat wohl Erfolg. Das hat ein Amtsrichter gestern im ersten Prozess um die angeblichen Sanierungskosten angedeutet. Er fand, dass Bescheide über die Mieterhöhungen "formell fehlerhaft" seien und der Vermieter diverse Baumaßnahmen nicht Renovierung nennen können, sondern diese nur als Reparatur zu werten seien. Dazu zählen aus Sicht des Gerichts auch die Heizungen, die jetzt durch eine neue Anlage ersetzt wurden. Ein angeblich "energiesparendes System", wie die Eigentümer-Firma betont.

Doch ob eine Klingelanlage mit Videofunktion als ortstypische Renovierung anzuerkennen wäre, für die Mieter nun tief in die Tasche greifen sollen, zweifelte der Richter an. Und auch Isolierglasfenster sollen Mieterhöhungen rechtfertigen. Nur hätten die Wohnungen schon vorher über solche Fenster verfügt. Laut Gerichtsvorschlag könnte die Miete des Klägers nur um 46 Euro auf 490 Euro erhöht werden. Geht die Eigentümer-Firma darauf nicht ein, wird im Januar ein Urteil verkündet.

(wuk)
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