Düsseldorf Mildes Urteil für Störsender-Diebe

Düsseldorf · Das Amtsgericht verhängte eine Bewährungs- und eine Geldstrafe.

Mit einer umfunktionierten Fernbedienung für ein Garagentor waren zwei Männer im April 2014 auf der Kö geschnappt worden. Vor den Augen von Zivilfahndern hatten sie das Auto eines Touristen gerade ausgeräumt und Kleidung für rund 1300 Euro erbeutet. Wie sich herausstellte, war ihr Garagenöffner so manipuliert, dass damit die Autotüren eines bestimmten Fabrikats per Funk entriegelt werden konnten. Gestern vors Amtsgericht gestellt, kamen die Täter (41/48) milde davon. Für die Richterin blieb unklar, ob das Duo auch das Urlauberauto mit dem Störsender geknackt - oder ob der Tourist den Wagen unverschlossen geparkt hatte.

Beide Angeklagte versicherten, sie hätten beim "Spaziergang" entlang der Kö "zufällig" das offene Auto entdeckt - und sich erst nach langem Hin und Her entschlossen, die Chance zum Diebstahl zu nutzen. Dass der 41-Jährige, der seit zwanzig Jahren wegen etlicher Straftaten polizei- und justizbekannt ist, jenen umgebauten Garagenöffner dabei hatte, sei auch nur "Zufall" gewesen: "Der gehörte einem Bekannten von mir!" Die Polizei hat dieses obskure Gerät aber gleich ausprobiert und kam zu einem verblüffenden Ergebnis: Auch der Dienstwagen der Polizei (vom gleichen Fabrikat wie das Urlauber-Auto) ließ sich damit öffnen, allerdings hinterher nicht mehr verschließen. Die Richterin hielt es jedoch nicht für bewiesen, dass die Angeklagten das Touristen-Auto ebenfalls mit der Apparatur geknackt hatten. Sie stellte nur fest: "Als Funksender hat das manipulierte Gerät bei anderen Autos funktioniert."

Die Amtsrichterin verhängte gegen den 41-jährigen Serientäter wegen des Kö-Diebstahls jetzt acht Monate Bewährungsstrafe, sein Komplize (bisher unbescholten) muss 1200 Euro zahlen. Nach der Festnahme des Duos hatte die Polizei dem bestohlenen Urlauber seine prallen Einkaufstüten wieder ausgehändigt.

(wuk)
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