Düsseldorf Möbel-Hersteller verklagt Konkurrenten

Düsseldorf · Eine niederländische Firma, die aufblasbare Liegekissen herstellt, wirft einem Mitbewerber Ideen-Diebstahl vor.

Fast zwei Jahre nach seiner Präsentation eines aufblasbaren Liegemöbels zieht ein niederländischer Erfinder mit seiner Firma jetzt gegen einen Konkurrenten vor Gericht. Seit gestern hat eine Zivilkammer des Landgerichts zu prüfen, ob zwischen den beiden Luftliege-Modellen eine Verwechslungsgefahr besteht - und ob die jetzt auch formell als eingetragenes Geschmacksmuster geschützte Liege unerlaubt nachgeahmt wurde. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgesetzt, eine Entscheidung der Kammer wird am 15. Dezember erwartet.

Dieses Richtergremium unter Vorsitz von Richterin Johanna Brückner-Hofmann ist auf die Definition von Geschmacksmustern spezialisiert, hatte früher schon über buntgescheckte Kinder-Puddingsorten zu entscheiden oder angeblich flüsterleise Staubsauger. Gestern wölbten sich also kanuförmige Sitzmöbel aus Kunststoff vor dem Richtertisch, schienen dort zum Hineinlümmeln geradezu einzuladen. Wäre da nicht der Zoff, den der niederländische Erfinder mit einem Mitbewerber hat. Der Pfiffikus hatte seine Version eines luftgefüllten Plastikschlauchs, der in raffiniert zusammengebundenem Zustand eine weiche Liegeunterlage verspricht, eigentlich schon Ende 2014 erdacht und kreiert, hatte seine Version des Sitzliegens kurz vor Weihnachten auf einer Party unter Freunden erstmals hergezeigt, das Liegemöbel Anfang 2015 dann beim niederländischen Erfinderverband "Novu" auch einem breiten Fachpublikum präsentiert. Damit errang sein prall mit Luft gefüllter Plastikschlauch auch formell den Schutz eines Geschmacksmusters.

Vom Urheberrecht gar nicht erst zu reden. Dass nun aber auch eine andere Firma ähnliche Sitzmöbel mit raffinierter Faltung zum Kauf anbietet, hatte der Kläger zunächst per Einstweiliger Verfügung gestoppt. Doch die Mitbewerber wollen das nicht hinnehmen, legten Widerspruch ein, erzwangen so die gestrige Verhandlung. Sie sehen sich völlig zu Unrecht als Plagiatoren angegriffen, beharren auf ihrem angeblich eigenständigen Entwurf. Da keine der beiden Seiten zu einem Vergleich fand, muss jetzt das Gericht bis Mitte Dezember entscheiden.

(RP)
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