Düsseldorf Mörder jetzt wegen Verleumdung angeklagt

Düsseldorf · Auch nach seiner Verurteilung als Mörder zu lebenslanger Haft hat ein 39-Jähriger im Gefängnis versucht, ins Leben seiner Ex-Frau und der gemeinsamen Tochter einzugreifen. So lautete die Anklage wegen Verleumdung, über die das Amtsgericht am Donnerstag verhandeln sollte.

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In zwei Eingaben an die Behörden hatte der Mann behauptet, seine Ex-Frau pflege "nachweislich" Kontakte zur Drogenszene. Daher solle ihre Erziehungsfähigkeit geprüft werden. Das Amtsgericht hat das aktuelle Verfahren eingestellt - im Hinblick auf die lebenslange Haft, die schon 2012 gegen ihn verhängt worden war.

Weil seine Frau sich von ihm getrennt hatte und die kleine Tochter mitnahm in die Wohnung eines befreundeten Architekten, hat der 39-Jährige im Frühjahr 2012 diesem Rivalen (41) in dessen Hausflur aufgelauert, hat ihn dort mit einem axt-ähnlichen Gegenstand erschlagen. Davon war das Schwurgericht Ende 2012 überzeugt, schickte den Mann wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen lebenslang in Haft. Er hat die Tat stets bestritten, doch seine Ex-Frau beschrieb ihn damals als aggressiv, herrisch, argwöhnisch und krankhaft eifersüchtig.

16 Monate nach diesem Mord-Urteil hat der 39-Jährige in der Haft dann eine Vermisstenanzeige erstattet, weil er den Aufenthaltsort seiner Tochter nicht kenne und besorgt sei, da ihre Mutter "nachweislich Kontakte zur Drogenszene" habe. Ähnlich schrieb er ans Familiengericht, forderte gar, die Erziehungsfähigkeit seiner Ex-Frau per Gutachter zu überprüfen, da er für seine Tochter "eine Gefahr für Leib und Leben" sehe.

Beide Schreiben werteten die Ex-Frau und die Staatsanwaltschaft als Verleumdung, weil es dem Inhaftierten nur darauf angekommen sei, die Mutter seines Kindes um jeden Preis herabzuwürdigen. Fakt ist, dass die Frau kurz nach der Bluttat zu einem Drogendealer Kontakt aufgenommen hatte - aber nur, um auch in dieser Szene nach möglichen Motiven oder Tätern für den blutigen Mord zu forschen. Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen kamen alle Prozessbeteiligten gestern daher überein, für beide Schreiben keine zusätzliche Strafe zu verhängen, sondern das Verfahren gegen den Langzeithäftling straflos einzustellen.

(RP)
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