Prozess Mordfall Yuri Röhrig wird neu verhandelt

Düsseldorf · Das Urteil fiel im September vorigen Jahres: Lebenslange Haft für einen 38-Jährigen, der - so waren die Richter überzeugt - im Oktober 2000 die Witwe Yuri Röhrig ermordet hatte.

 Yuri Röhrig wurde im Oktober 2000 in ihrer Wohnung ermordet.

Yuri Röhrig wurde im Oktober 2000 in ihrer Wohnung ermordet.

Foto: Polizei

Laut Ermittlungen tötete er die damals 87-Jährige mit einem Elektrokabel und durchsuchte danach ihre Wohnung nach Wertgegenständen. Der Mann war kurz nach der Tat als Verdächtiger aufgefallen, aber erst Jahre später führten neue DNA-Spuren zur Verhaftung des Mannes.

Aber dennoch muss der Fall jetzt neu verhandelt werden, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jetzt auf und verwies den Fall zurück an eine andere Kammer des Landgerichts Düsseldorf. Mit Beschluss vom 26. Mai 2011 - AZ 3 StR 42/11 - rügt das oberste Gericht, dass das Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf einer lückenhaften Beweiswürdigung beruht und damit rechtsfehlerhaft ist.

Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, warum das Gericht davon ausgeht, dass der Beschuldigte Frau Röhrig getötet haben soll, um entweder Geld wegzunehmen oder aber der Strafverfolgung wegen der Wegnahme zu entgehen. Die Verteidiger des Beschuldigten - die Kölner Anwälte Harald Nuß und Birgit Langenbeck - zeigten sich mit der Entscheidung im Ergebnis zufrieden. Allerdings sei schade, dass der BGH auf die zahlreichen Verfahrensmängel, die zu dem Urteil geführt haben, nicht eingegangen sei.

Da die Revision bereits mit der erhobenen Sachrüge Erfolg hatte, musste sich das Gericht mit den aufgezeigten Verfahrensmängeln nicht mehr auseinandersetzen. Die Sache wurde mit dem Beschluss zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen

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