Düsseldorf Mutmaßlicher Dieb schlägt Senior nieder

Düsseldorf · Wegen der Fausthiebe gegen den 81-Jährigen wurde der Mann jetzt verurteilt.

Mit 81 Jahren hat ein Rentner einen 50 Jahre jüngeren Mann in der Altstadt zu Fuß verfolgt, ihn gestellt und bis zur Ankunft der Polizei festgehalten. Ein Jahr danach sahen sich die ungleichen Gegner gestern vorm Amtsgericht wieder. Dort leugnete der junge Angeklagte aber, dem Senior vor einem Eiscafé aus dem Fahrradkorb eine Tüte mit Wein und Brot gestohlen zu haben. Gestanden hat er nur, dass er dem 81-Jährigen nach dessen Verfolgung zwei Faustschläge ins Gesicht versetzte. Allein dafür gab's eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für den vielfach als Dieb vorbestraften 31-Jährigen. Ob der Senior in so einer Situation nochmal hinterherlaufen würde? "Spontan ja", sagte der 81-Jährige nach dem Urteil.

Mit seiner Gattin hatte der Rentner damals bei einer Rad-Tour in der Altstadt auf der Terrasse eines Eiscafés Halt gemacht. Eine Plastiktüte mit Rotwein und Brot ließ er im Fahrradkorb seiner Frau zurück. Immerhin hatte das Paar die Räder an der Berger Straße genau im Blickfeld. Als aber zwei Männer vorbeikamen und das Einkaufskörbchen am Rad dann plötzlich leer war, "bin ich aufgesprungen und denen nachgelaufen", so der 81-Jährige. Nur den Angeklagten bekam er tatsächlich zu fassen, der hatte auch die Tüte in der Hand, prompt hat der Senior im ungleichen Gerangel die Tüte zurück erobert. Bei einer Ausholbewegung hat er den 31-Jährigen mit der Tüte dann wohl am Kopf getroffen, sagten Zeugen. Denn Altstadtgäste kamen dem Senior damals zu Hilfe. Der Angeklagte behauptete allerdings, er sei unter Kokain- und Alkoholeinfluss mit einem obdachlosen Kumpel am Eiscafé vorbei gekommen, der Kumpel habe die Tüte stehlen wollen, der Angeklagte habe das aber verhindert. Erst, als der Kumpel einige Meter zurückblieb und dem Angeklagten plötzlich doch die Tüte in die Hand drückte, sei es ungemütlich geworden. Geschlagen habe er ihren aufgebrachten Verfolger aber nur, um den Senior von weiteren Schlägen mit der vollen Tüte abzuhalten. Das hatten Augenzeugen aber nicht so bewertet. Sie gingen davon aus, dass der Angeklagte "aus Wut" auf den couragierten Rentner eingeprügelt, ihm dabei eine Knochenabsplitterung am Auge zugefügt habe. Der Diebstahl der Tüte war dem 31-Jährigen aus Sicht des Richters aber nicht nachzuweisen. Also erging das Bewährungs-Urteil nur wegen der Fausthiebe des Angeklagten gegen den körperlich eindeutig unterlegenen Rentner.

(wuk)
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